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Geburt eines Kindes in Österreich

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Erste Schritte (Geburtsurkunde, Name, Pass)

Bei Geburt in Österreich erhält Ihr Kind, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, eine Geburtsurkunde durch das österreichische Standesamt. Auch für eine eventuell benötigte Vaterschaftsanerkennung und Obsorgevereinbarung bei unverheirateten Eltern ist das österreichische Standesamt zuständig.

Auch wenn bereits der gewünschte Nachname Ihres Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen ist, kann es sein, dass Sie zusätzlich eine Namenserklärung benötigen, damit Ihr Kind den Namen aus der österreichischen Geburtsurkunde auch für den deutschen Rechtsbereich führt.

Falls gewünscht können Sie eine Nachbeurkundung der Geburt bei einem deutschen Standesamt mit Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde beantragen.

Bitte beachten Sie insbesondere die auf unserer Website eingestellten Informationen zum sogenannten „Generationenschnitt“, wenn Sie selbst nach 1999 im Ausland geboren worden sind. In diesem Fall ist im Regelfall zunächst die Nachbeurkundung der Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres erforderlich, um die deutsche Staatsangehörigkeit weiterzugeben.

In allen anderen Fällen erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Sie können für Ihr Kind direkt ein deutsches Ausweisdokument beantragen.

Weitere Informationen zur (Doppel)-Staatsangehörigkeit finden Sie auf unserer Website.

Sonstige rechtliche Informationen

Unten stehend erhalten Sie Informationen zu den Themen Adoption, Kindesentziehung und Kindesunterhalt:


Bundesjustizamt für Auslandsadoptionen


Informationen zur Kindesentziehung


Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0

Montag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr




Weitere Informationen

Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen Deutscher in Österreich

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