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Nationales Visum

Hinweis

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • keine Beratung/telefonische Auskunft zu Antragsverfahren
  • alle erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Merkblättern zu dem jeweiligen Zweck des Aufenthaltes
  • Anfragen zu Sonderterminen können nicht beantwortet werden
  • Informationen zum Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen in Deutschland finden Sie hier
  • Anträge gemäß § 26 Nr. 2 BeschV (sog. Westbalkanregelung) müssen im Heimatland gestellt werden (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro & Serbien)
  • Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ab dem 1. März 2020 ein beschleunigtes Fachkraftverfahren eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt.

Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie also Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich haben, können Sie den Antrag beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft, Strohgasse 14c, 1030 Wien, stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren. Die Botschaft Wien bearbeitet Anträge von sämtlichen Nationalitäten, wenn man seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben - es ist jedoch frühestens 3 Monate vor geplanter Einreise möglich einen Antrag zu stellen. Die Dauer des Visumverfahrens hängt in den meisten Fällen davon ab, ob noch Behörden zu beteiligen sind (zum Beispiel Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit). Die Visastelle kann daher leider keine verbindliche Bearbeitungszeiten nennen.

Stellen Sie bitte die Antragsunterlagen vollständig zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise führen zur Ablehnung des Antrags. 

Falls eine Bearbeitung per VIDEX nicht funktionieren sollte, finden Sie das Antragsformular ansonsten auch hier.

Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

Termin buchen

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Bitte buchen Sie pro Person, auch für Kinder, je einen Termin. Im Terminvergabesystem  werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Dieses Anfragen werden nicht beantwortet. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten  Termin (Terminbuchung hier) bei der Visastelle der Botschaft (Strohgasse 14c, 1030 Wien).

Der Zutritt zur Visastelle ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.

Anträge können nur bei der Botschaft in Wien und nicht bei einem der Honorarkonsuln gestellt werden. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr in bar entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Unvollständige Anträge/Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.

Visumerteilung

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Das Visumsverfahren muss in Österreich abgewartet werden. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt. Eine Versendung Ihres Reisepasses ist nur innerhalb von Österreich möglich. Ein Umzug nach Deutschland ist nur mit gültigem Reisepass und Visum möglich.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Nach Einreise in Deutschland

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Visa Navigator

Sie möchten nach Deutschland reisen, um dort Ihren Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu Ihrer Familie nachzuziehen. Im Visa-Navigator des Auswärtigen Amts  finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Visakategorien.

Visa-Navigator

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