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Leben und Arbeiten in Österreich
Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Seit dem 01.01.2006 müssen EWR-Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 35, 1120 Wien, Arndtstraße 65-67/1, Tel: +43 1 4000 35338, E-Mail: 50-ref@ma35.wien.gv.at). Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Meldepflicht
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs umzieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich BINNEN 3 TAGEN bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Umzug nach Österreich
Nützliche Informationen und Hinweise zum Leben und Arbeiten in Österreich finden Sie auf der Homepage des österreichischen Behördenwegweisers www.oesterreich.gv.at
Wahlteilnahme aus dem Ausland
Sie können auch bei Wohnsitz in Österreich an Wahlen in Deutschland teilnehmen.
Weitere Informationen finden sie hier