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eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

ein Muster einer eID-Karte

Die neue eID-Karte © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Artikel

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR digital Behördengänge sowie Geschäftliches in Deutschland erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Reisepass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden. Anträge auf eine eID-Karte können nur bei der Botschaft Wien gestellt werden und nicht bei den Honorarkonsuln.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
    die
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Identitätsdokument des Heimatlandes (Personalausweis oder Reisepass) in Original und Kopie
  • Meldebestätigung Österreich (da die Anschrift auf dem Chip der eID-Karte gespeichert wird, muss auch der Wohnort nachgewiesen werden) im Original und Kopie
  • Gebühren in Höhe von 47,00 € (inkl. Auslagen/Porto), bezahlbar per Kreditkarte (eigene Master- oder Visacard) oder hilfsweise passend in bar.

Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgereicht werden.

Terminbuchung

Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Bitte buchen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem

Den Termin buchen Sie in der Kategorie „Beglaubigung von Fotokopien, Konsularische Bescheinigungen (z.B. Führungszeugnisse, Grenzübertrittsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen), eID“.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nicht für deutsche Staatsangehörige möglich ist.

Sollten Sie die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion oder eine Änderung der PIN-Nummer Ihres deutschen Personalausweises vornehmen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Gültigkeitsdauer

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Weitere nützliche Links und Informationen

Merkblatt zur eID-Karte

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG): https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/index.html

Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

Die eID Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Broschüre: The eID card for citizens of the European Union and the European Economic Area

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