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eID-Karte

Die neue eID-Karte © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden. Anträge auf eine eID-Karte können nur bei der Botschaft Wien gestellt werden und nicht bei den Honorarkonsuln.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
- Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
die - nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und - mindestens 16 Jahre alt sind.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich mittels einer aktuellen österreichischen Meldebescheinigung nachweisen. Weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns hier.
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Weitere nützliche Links und Informationen
Weitere nützliche Links und Informationen
Merkblatt zur eID-Karte
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat
Broschüre des Bundesministerium des Innern und für Heimat: The eID card for citizens of the European Union and the European Economic Area