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Terminbuchung

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Pass/Personalausweis

Die Passstelle der deutschen Botschaft Wien ist mit einem starken Antragsvolumen konfrontiert. Wir versuchen, allen Personen die gleiche Chance auf einen Termin zu geben, indem wir die Termine ausschließlich über unser Onlineportal vergeben und die Termine grundsätzlich dort zu buchen sind.

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig und frühzeitig vor Ablauf Ihres Ausweisdokuments um einen Termin.

Die wichtigsten Informationen zur Terminbuchung im Überblick:

  • Neue Termine werden montags zwischen 10 Uhr und 11 Uhr sowie donnerstags zwischen 16 Uhr und 17 Uhr freigeschaltet.
  • Die neu freigeschalteten Termine liegen ca. 2 bis 4 Monate in der Zukunft.
  • Der angezeigte Terminzeitraum ist nicht vollständig ausgebucht, sondern Termine werden in diesem Zeitraum sukzessive weiter freigeschaltet.
  • Kurzfristige Termine werden mit einer Woche Vorlauf freigegeben. Diese Termine sind limitiert und oft schnell ausgebucht.
  • Durch Stornierung oder Umbuchung einzelner Termine werden jedoch auch an anderen Tagen Termine verfügbar.

Es lohnt sich daher, das Terminvergabesystem regelmäßig auf freie Termine zu prüfen.

Sie finden das Terminvergabesystem unter: RK-Termin - Bereich wählen
Sollten keine Termine angezeigt werden, so sind alle buchbaren Termine derzeit leider vergeben. Sollten Sie keine Terminbestätigung per E-Mail erhalten haben, wurde der Termin nicht erfolgreich gebucht.

Pro antragstellender Person muss ein Termin gebucht werden. In dem Termin kann für dieselbe Person sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass beantragt werden.

Können Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen, vergessen Sie bitte nicht, diesen zu stornieren, damit er wieder anderen Interessenten zur Verfügung steht.

Die Beantragung eines neuen Reisepasses und Personalausweises ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung: Unsere Honorarkonsuln - Auswärtiges Amt

Sie können Ihre Ausweisdokumente auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, muss die Passbehörde eine Ermächtigungsanfrage an die Botschaft stellen. Bitte verweisen Sie die Passbehörde darauf, die Ermächtigung direkt bei der Botschaft anzufragen.

Alle Informationen zur Beantragung eines Ausweisdokumentes finden Sie auf unserer Website unter:

Pässe und Ausweise - Auswärtiges Amt

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter:

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten - Auswärtiges Amt

Der vorläufige Reisepass und der Personalausweis werden nicht von allen Ländern zur Einreise als ausreichend anerkannt. Bitte prüfen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise, welche Ausweisdokumente für die Einreise in das jeweilige Land anerkannt/notwendig sind: Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt
Beachten Sie hier auch die Gültigkeit des aktuellen Reisepasses/Personalausweises zum Zeitpunkt der Einreise in das gewünschte Reiseland.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Passstelle! Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden und Sie erhalten keinen Zutritt zur Passstelle.

Visa

Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich haben, können Sie den Antrag beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft, Strohgasse 14c, 1030 Wien, stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren. Die Botschaft Wien bearbeitet Anträge von sämtlichen Nationalitäten, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nachweislich in Österreich liegt. Bitte buchen Sie erst dann einen Termin, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihren geplanten Aufenthaltszweck vollständig vorbereitet haben.

Visaanträge für nachstehend angeführte Aufenthaltszwecke sind online über das Auslandsportal einzureichen:

  • Visum Blaue Karte (EU)
  • Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker
  • Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
  • Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
  • Visum Chancenkarte
  • Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Visum zum Studium (inkl. Studienbewerber, Sprachkurs)
  • Visum zur Aus- und Weiterbildung

Bitte buchen Sie keinen Termin über unser Buchungssystem, wenn Sie ein Visum für einen der o.a. Zwecke beantragen möchten.

Wenn Sie ein Visum für einen anderen als die o.a. Aufenthaltszwecke beantragen möchten, können Sie einen Termin zur persönlichen Beantragung über das Online-Buchungssystem der Botschaft buchen. Die Freischaltung einer geringen Anzahl von zusätzlichen Terminen für die jeweils folgende Woche erfolgt im Regelfall Freitagvormittag gegen 10:00 Uhr (ohne Gewähr). So ist es auch möglich kurzfristig einen Termin zu erhalten. Werden online keine Termine angezeigt, bedeutet dies, dass wir ausgebucht sind. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zu Sonderterminen ab. Diese Anfragen werden nicht beantwortet. Es können aus Gleichbehandlungs- und Transparenzgründen neben dem Buchungssystem keine weiteren Termine vergeben werden. Auf Grund von Stornierungen können Termine auch kurzfristig wieder verfügbar werden. Es ist daher zu empfehlen, das Online-Buchungssystem regelmäßig nach freien Terminen zu überprüfen.

Anträge können nur bei der Botschaft in Wien und nicht bei einem der Honorarkonsuln gestellt werden. Unvollständige Anträge/Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Visastelle. Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden und Sie erhalten keinen Zutritt zur Visastelle. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.

Beglaubigungen

Termine für eine Beurkundung oder Beglaubigung (Unterschriftsbeglaubigung, Kopienbeglaubigung) können über unser Online-Buchungssystem gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass Termine immer freitags für die darauffolgende Woche frei geschaltet werden. Der Andrang für Termine ist hoch. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie einen Termin für eine Beglaubigung bei einem unserer Honorarkonsuln buchen möchten, benutzen Sie bitte nicht unser Buchungssystem, sondern kontaktieren Sie die Honorarkonsuln direkt.

Familienangelegenheiten (Namensrecht, Geburt, Ehe, Scheidung)

Wenn Sie einen Termin für eine der o.a. Angelegenheiten benötigen, schreiben Sie uns bitte direkt über unser Kontaktformular um einen Termin zu vereinbaren. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Selbstbestimmungsgesetz

Bitte schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular um einen Termin zu vereinbaren. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Zutritt zum Rechts- und Konsularreferat

Sie haben einen Termin im Rechts- und Konsularreferat - bitte beachten Sie nachstehende Regelungen:

  • Bitte zahlen Sie die anfallende Gebühr mit Kreditkarte oder mit passend abgezähltem Bargeld.
  • Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da aufgrund der bestehenden Sicherheitsbestimmungen nur eine bestimme Anzahl an Personen das Rechts- und Konsularreferat betreten darf.
  • Bitte bringen Sie zu Ihrem gebuchten Termin keine Gepäckstücke und elektronischen Geräte mit, da diese aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Wartebereich genommen werden dürfen. Es ist keine Gepäckaufbewahrung vorhanden.

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