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Leben und Arbeiten in Österreich

Artikel

Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger

Seit dem 01.01.2006 müssen EWR-Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 35, 1120 Wien, Arndtstraße 65-67/1, Tel: +43 1 4000 35338, E-Mail: 50-ref@ma35.wien.gv.at). Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs umzieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich BINNEN 3 TAGEN bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Krankenversicherung

Fragen bezüglich der Krankenversicherung sollten vor der Übersiedlung mit der für Sie zuständigen Krankenkasse geklärt werden. In Österreich können das die Gebiets- und Betriebskrankenkassen, aber auch die privaten Krankenkassen sein. In Deutschland kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ersatzkrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und die privaten Krankenkassen in Betracht.

Wahlteilnahme aus dem Ausland

Sie können auch bei Wohnsitz in Österreich an Wahlen in Deutschland teilnehmen.
Weitere Informationen finden sie auf unserer Seite zur Wahlteilnahme aus dem Ausland

Umzug nach Österreich

Informationen und Hinweise zum Leben und Arbeiten in Österreich finden Sie auf der Homepage des österreichischen Bürger- und Behördenwegweisers www.oesterreich.gv.at

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