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Reisepass/Personalausweis

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Allgemeines

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Hier erfahren Sie, wie Sie neue Ausweisdokumente beantragen und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Lesen Sie alle Informationen aufmerksam durch und beachten Sie auch die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Antragsunterlagen

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie zurück:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (bisher keine Live-Bilderfassung, bitte bringen Sie das Passfoto ausgedruckt mit). Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier
  • bisheriger Reisepass/ vorläufiger Reisepass/ Personalausweis; bitte legen Sie alle vorhandenen Ausweisdokumente bei der Beantragung vor.
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige (Magistratisches Bezirksamt/Zentraler Fundservice) vorzulegen
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung, sofern Sie seit dem letzten Antrag umgezogen sind und eine Kopie
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern im aktuellen Ausweisdokument ein deutscher Wohnort eingetragen ist und eine Kopie
  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, falls dies im Einzelfall auf Sie zutrifft:

  • Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. bei Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Einbenennung o.ä.) und eine Kopie
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung § 15 BVFG o.ä.) und eine Kopie
  • Ggf. ausländisches Ausweisdokument als Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit und eine Kopie der Datenseite
  • Ggf. Promotionsurkunde aus der der Name, das Geburtsdatum sowie Promotionsthema hervorgehen, sofern erstmals Eintragung gewünscht. Hinweis: Die österreichischen Titel „Dr. med. univ.“ und „Dr. med. dent“ sind nicht eintragungsfähig

Bitte beachten Sie:
Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache erstellt sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

Bei ausländischen Urkunden kann im Einzelfall die Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation, ggfs. die Echtheitsprüfung notwendig sein.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Das Ausweisdokument wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Vor der Erstausstellung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige erforderlich.

Bei jeder Antragstellung ist die persönliche Vorsprache von dem minderjährigen Kind und der Sorgeberechtigten erforderlich.

Nur ein Personalausweis kann von Minderjährigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres allein beantragt werden.

Sofern nicht alle Sorgeberechtigten zum Termin erscheinen können, kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden. Diese Zustimmungserklärung muss bei Antragstellung im Original zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Ausweisdokumentes des betreffenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden (Zustimmungserklärung).

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie wieder zurück:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (bisher keine Live-Bilderfassung, bitte bringen Sie das Passfoto ausgedruckt mit). Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier
  • bisheriger Reisepass/ vorläufiger Reisepass/ Personalausweis; bitte legen Sie alle vorhandenen Ausweisdokumente bei der Beantragung vor.
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige (Magistratisches Bezirksamt/Zentraler Fundservice) vorzulegen
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung, sofern Sie seit dem letzten Antrag umgezogen sind und eine Kopie
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern im aktuellen Ausweisdokument ein deutscher Wohnort eingetragen ist und eine Kopie
  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Original Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung und Obsorgeerklärung (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Ausweisdokumente der Eltern / Sorgeberechtigten und eine Kopie

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, falls dies im Einzelfall auf Sie zutrifft:

  • Ggf. Nachweis der Namensführung für den deutschen Rechtsbereich (Namensbescheinigung) (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung § 15 BVFG) und eine Kopie
  • Ggf. ausländisches Ausweisdokument als Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit und eine Kopie der Datenseite
  • Ggf. beglaubigte Zustimmungserklärung, sofern ein Sorgeberechtigter bei Passbeantragung nicht persönlich anwesend sein kann.
  • Bei alleinigem Sorgerecht oder bei Vormundschaft: gerichtliche Entscheidung bzgl. Sorgerecht; bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des anderen Elternteils.

Bitte beachten Sie:
Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache erstellt sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

Bei ausländischen Urkunden kann im Einzelfall die Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation, ggfs. die Echtheitsprüfung notwendig sein.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Das Ausweisdokument wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass und auf Ihrem Personalausweis erfolgt postalisch.

Aufgrund eingeschränkter Terminkapazitäten ist es nicht möglich, Anträge für Wohnortänderungen vor Ort in der Botschaft anzunehmen. Dafür bitten wir um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine Änderung des Wohnortes im Reisepass und Personalausweis nicht verpflichtend ist.

Für die Wohnortänderung übersenden Sie uns bitte:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (muss zwingend eingereicht werden, wenn ein deutscher Wohnsitz im Ausweisdokument eingetragen ist)
  • einen mit Ihrer deutlich lesbaren Adresse versehenen Rückumschlag, welchen Sie ausschließlich mit Briefmarken im Wert von 7,00 EUR frankieren (jede andere Form der Frankierung kann nicht verwendet werden).

Bitte senden Sie die Originalunterlagen mit je einer Kopie an die folgende Adresse:

Deutsche Botschaft Wien

Passstelle

Postfach 60

1037 Wien

Die Übersendung der Dokumente auf dem Postweg erfolgt auf eigene Verantwortung und idealerweise per Einschreiben.

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 3 Wochen.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es so zu folgenden Bearbeitungszeiten kommt:

Biometrischer Reisepass Zurzeit ca. 6-8 Wochen
Personalausweis 4-6 Wochen
Express Reisepass 2-4 Wochen
Vorläufiger Reisepass ca. 1 Woche

Bei Antragstellung beim Honorarkonsul verlängert sich die Bearbeitungszeit um ca. 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Zahlungsart Botschaft: Kreditkarte (nur Master/VisaCard) und Barzahlung

Zahlungsart Honorarkonsuln: Bankomatkarte und Barzahlung

Die Honorarkonsuln erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 83,00 EUR, die zusätzlich zur Gebühr für die Ausweisdokumente zu zahlen ist.

Wohnsitz in Österreich und in Deutschland abgemeldet Kein Wohnsitz in Österreich oder in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 Jahre EUR 101,00 EUR 171,00
Reisepass unter 24 Jahre EUR 68,50 EUR 106,00
Zuschlag für Expressverfahren Reisepass EUR 32,00 EUR 32,00
Zuschlag für 48-Seiten-Pass EUR 22,00 EUR 22,00
Personalausweis ab 24 Jahre EUR 78,00 EUR 91,00
Personalausweis unter 24 Jahre EUR 63,80 EUR 76,80
Vorläufiger Reisepass EUR 70,00 EUR 96,00
Wohnortänderung Gebührenfrei Gebührenfrei
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland EUR 52,00 EUR 52,00
Zusatzgebühr bei Antragstellung bei einem Honorarkonsul EUR 83,00 EUR 83,00
Versand von Ausweisdokumenten EUR 7,00 EUR 7,00

Terminbuchung

Die Passstelle der deutschen Botschaft Wien ist mit einem starken Antragsvolumen konfrontiert. Wir versuchen, allen Personen die gleiche Chance auf einen Termin zu geben, indem wir die Termine ausschließlich über unser Onlineportal vergeben und die Termine grundsätzlich dort zu buchen sind.

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig und frühzeitig vor Ablauf Ihres Ausweisdokuments um einen Termin.

Die wichtigsten Informationen zur Terminbuchung im Überblick:

  • Neue Termine werden montags zwischen 10 Uhr und 11 Uhr sowie donnerstags zwischen 16 Uhr und 17 Uhr freigeschaltet.
  • Die neu freigeschalteten Termine liegen ca. 2 bis 4 Monate in der Zukunft.
  • Der angezeigte Terminzeitraum ist nicht vollständig ausgebucht, sondern Termine werden in diesem Zeitraum sukzessive weiter freigeschaltet.
  • Kurzfristige Termine werden mit einer Woche Vorlauf freigegeben. Diese Termine sind limitiert und oft schnell ausgebucht.
  • Durch Stornierung oder Umbuchung einzelner Termine werden jedoch auch an anderen Tagen Termine verfügbar.
  • Pro antragstellende Person muss ein Termin gebucht werden. In dem Termin kann für dieselbe Person sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass beantragt werden.
  • Sollten Sie keine Terminbestätigung per E-Mail erhalten, wurde der Termin nicht erfolgreich gebucht.


Es lohnt sich, das Terminvergabesystem regelmäßig auf freie Termine zu prüfen.
Sollten keine Termine angezeigt werden, so sind alle buchbaren Termine derzeit leider vergeben.

Können Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen, vergessen Sie bitte nicht, diesen zu stornieren, damit er wieder anderen Interessenten zur Verfügung steht.

Sie finden das Terminvergabesystem unter: RK-Termin - Bereich wählen

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung: Unsere Honorarkonsuln - Auswärtiges Amt

Sie können Ihre Ausweisdokumente auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, muss die Passbehörde eine Ermächtigungsanfrage an die Botschaft stellen. Bitte verweisen Sie die Passbehörde darauf, die Ermächtigung direkt bei der Botschaft anzufragen.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Passstelle! Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden und Sie erhalten keinen Zutritt zur Passstelle.

Honorarkonsuln

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung: Unsere Honorarkonsuln - Auswärtiges Amt

Die Honorarkonsuln nehmen auch Personalausweisanträge an.

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitergehende Informationen finden Sie hier.

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