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Leben und Arbeiten in Österreich

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Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger

Seit dem 01.01.2006 müssen EWR-Bürger (also auch Deutsche), sowie deren Angehörige, sofern sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, dies spätestens binnen 4 Monaten ab Einreise der zuständigen Behörde anzeigen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate (in Wien ist dies die Magistratsabteilung 35, 1120 Wien, Arndtstraße 65-67/1, Tel: +43 1 4000 35338, E-Mail: 50-ref@ma35.wien.gv.at). Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs umzieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich BINNEN 3 TAGEN bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Umzug nach Österreich

Nützliche Informationen und Hinweise zum Leben und Arbeiten in Österreich finden Sie auf der Homepage des österreichischen Behördenwegweisers www.oesterreich.gv.at

Weitere Informationen

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