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Bundestagswahl 2025
Briefwahl, © colourbox
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Bis zum 2. Februar 2025 können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Wahlrecht von Deutschen im Ausland
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Bundestagswahlen teilnehmen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.
Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt die Bundeswahlleiterin auf Ihrer Webseite: www.bundeswahlleiterin.de (Deutsche im Ausland)
Häufig gestellte Fragen zur Wahlteilnahme
Eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen ist nicht möglich. Auslandsdeutsche können nur per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.
Deutsche Auslandsvertretungen können nur dann bei Rücksendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen unterstützen, wenn das Postsystem im jeweiligen Land langsam oder unzuverlässig ist.
Da dies in Österreich nicht der Fall ist, kann die Botschaft ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und auch Ihren Wahlbrief nicht für Sie nach Deutschland weiterleiten.
Bitte achten Sie darauf, Ihren Brief ausreichend zu frankieren.