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Wie kann ich bei der Bundestagswahl am 26. September wählen?

Hand des Mannes auf dem Stimmzettel in die Wahlurne

Stimmzettel in die Wahlurne, © Colourbox.de

12.02.2021 - Artikel

In Österreich lebende, wahlberechtigte Deutsche (ohne Wohnsitz in Deutschland) müssen bis zum 5. September einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland erfolgen - in der Regel die Gemeinde des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland. Der Antrag muss spätestens am 5. September 2021 postalisch bei der zuständigen Gemeinde eingehen, diese Frist kann nicht verlängert werden.

Das Antragsformular, ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen und Details zur Wahlberechtigung finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters.

Nach der Registrierung kann die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl erfolgen. Die Briefwahlunterlagen müssen an die zuständige Gemeinde, die in den Briefwahlunterlagen angegeben ist, übersandt werden. Es gibt keine Wahllokale in den deutschen Auslandsvertretungen.

Voraussetzung für die Eintragung ist, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

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