Sollten Sie Fragen zu sonstigen, hier nicht aufgeführten namens- oder familienrechtlichen Angelegenheiten haben, beispielsweise
- öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Angleichung der Namensführung nach Einbürgerung/bei Spätaussiedlern (z. B. Streichung eines Vatersnamens)
- Vornamenneusortierung
- Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz
- Einbenennung eines Stiefkindes
- abweichende Namensführung bei Doppelstaatern
kontaktieren Sie bitte das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Wien mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts.