Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Terminbuchung

Artikel

Terminbuchung

Die Nachfrage nach Terminen ist sehr hoch.

Buchen Sie daher möglichst rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments online einen Termin zur Erneuerung.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Weitere Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet. Auch stornierte Termine werden wieder freigegeben. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach verfügbaren Terminen.

Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet.

Bitte buchen Sie einen Termin pro Antragsteller/in lautend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin. Die Botschaft behält sich vor, etwaig vorgenommene Doppelbuchungen, zu stornieren.

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, vergessen Sie bitte nicht, ihn zu stornieren, damit er wieder freigegeben wird und anderen Interessenten zur Verfügung steht.

Die Beantragung eines neuen Reisepasses und Personalausweises ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung.

Wussten Sie schon, dass für viele Zwecke auch der Reisepass bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit noch verwendet werden kann?


Nach dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957 werden auch bis zu einem Jahr abgelaufene Dokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis) für Reisen auf dem Landweg anerkannt.

Sofern Sie mit dem Flugzeug reisen oder ein anderes Beförderungsunternehmen nutzen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei diesen nach deren Regularien.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.

Zutritt zum Rechts- und Konsularreferat

Sie haben einen Termin im Rechts- und Konsularreferat - bitte beachten Sie nachstehende Regelungen:

  • Bitte zahlen Sie die anfallende Gebühr mit Kreditkarte oder mit passend abgezähltem Bargeld.
  • Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da aufgrund der bestehenden Sicherheitsbestimmungen nur eine bestimme Anzahl an Personen das Rechts- und Konsularreferat betreten darf.

nach oben