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Terminbuchung

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Terminbuchung

Sie werden im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Wien, Strohgasse 14 c, 1030 Wien, nach einem Terminvergabesystem bedient; dies gilt auch für Pass- und Personalausweisangelegenheiten.

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind.

Die Nachfrage nach Terminen ist aktuell sehr hoch.

Termine werden in der Regel am Dienstag und Freitag gegen 10 Uhr zur Buchung freigeschaltet und sind hier buchbar. Freitags werden Vormittagstermine mit einer sechsmonatigen Vorlaufzeit freigeschaltet. Dienstags werden Nachmittagstermine mit einer dreimonatigen Vorlaufzeit freigeschaltet. Es handelt sich dabei jeweils um Termine für eine Woche. Bitte stornieren Sie Ihren Termin, wenn Sie nicht vorsprechen können. Sie ermöglichen damit anderen Antragstellenden einen Termin zu erhalten. Die stornierten Termine stehen im System sofort wieder zur Buchung frei.

Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da aufgrund der bestehenden Sicherheitsbestimmungen nur eine bestimme Anzahl an Personen das Rechts- und Konsularreferat betreten darf.

Nur in extremen Notfällen (Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie oder Diebstahl) können im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular eine E-Mail.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt. Die Einreise nach Deutschland ist auch mit einem abgelaufenen deutschen Ausweis möglich. Sofern Sie mit dem Flugzeug reisen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft nach deren Regularien.

Zutritt zum Rechts- und Konsularreferat

Sie haben einen Termin im Rechts- und Konsularreferat - bitte beachten Sie nachstehende Regelungen:

  • Bitte zahlen Sie die anfallende Gebühr mit Kreditkarte oder mit passend abgezähltem Bargeld.
  • Der Zutritt zum Konsulat ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da aufgrund der bestehenden Sicherheitsbestimmungen nur eine bestimme Anzahl an Personen das Rechts- und Konsularreferat betreten darf.

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