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Barrierefreiheit und Inklusion in Österreich - insbesondere in Wien

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Das Bild zeigt eine Taste mit Rollstuhlfahrer auf Computer-Tastatur.
Rollstuhlfahrer auf Computer-Tastatur © www.colourbox.com

Seit 2005 ist in Österreich das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.


Neben der infrastrukturellen Barrierefreiheit sieht das Behindertengleichstellungsgesetz auch die Barrierefreiheit aller Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vor.

Stadt Wien

Die Stadt Wien ist bestrebt, österreichweit zum Vorreiter für Barrierefreiheit zu werden. Bereits seit 1988 wird konsequent auf Gehsteigabsenkungen geachtet, seit 1991 wird beim Wohnungsbau und beim Bau öffentlicher Gebäude durch Bauvorschriften Barrierefreiheit vorgegeben und im Stadtentwicklungsplan von 1994 ist die barrierefreie Stadt als Ziel formuliert. . Die Stadt Wien verfügt auch über eine Vielzahl behindertengerechter WC-Anlagen, die mit einem „euro-key“ versehen sind.

Barrierefreiheit geht jedoch weit über bauliche Maßnahmen hinaus. Das österreichische Sozialministerium hat Informationen in leichter und verständlicher Sprache und Gebärdensprache dazu bereitgestellt. Dazu gehören Informationen über

  • die Förderung investiver Maßnahmen durch den Sozialministeriumservice,
  • die Förderung von Umbaumaßnahmen bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Behindertenorganisationen wie den Dachverband „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation“, die ihre Expertise zur Überprüfung der Zugänglichkeit anbieten .

Zudem gibt es zahlreiche Informationen auf der Homepage des Sozialministeriumservices (www.sozialministeriumservice.at/site/Behindertengleichstellung) sowie der Wirtschaftskammer (www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/barrierefreiheit)

Auch auf der Webpräsenz der Stadt Wien findet man zahlreiche Angebote und Informationen für Menschen mit Behinderung:

  • Online-Pläne für behindertengerechte Arztpraxen,
  • Informationen zu Behindertenparkplätzen für PKW,
  • Informationen zu Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Angebote für Sport und Freizeit sowie Informationen zu finanziellen Hilfen
  • Beratung und Arbeitsassistenz zum Thema Ausbildung und Arbeit
  • den Verweis zu einer Informationsplattform zum Thema Sucht und Suchtprävention in der Österreichischen Gebärdensprache. Die Gebärdensprache wird in Österreich von 8.000 bis 10.000 Menschen gesprochen, 4.000 davon leben in Wien. Seit 2005 ist sie in der Bundesverfassung als Minderheitensprache anerkannt.

Außerdem besteht über die Webseite der Stadt Wien auch die Möglichkeit, der Stadtverwaltung Barrieren baulicher Natur und Barrieren auf der Webseite www.wien.at zu melden.

Weitere Informationen: www.wien.gv.at/menschen/behinderungen

Einmalig in Wien und ganz Österreich ist die „Gehörlosenapotheke“: In der Marien-Apotheke in Mariahilf sind zwei gehörlose pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten beschäftigt sowie Europas einziger gehörloser Apotheker. Weitere Informationen: www.marienapo.eu/gehoerlos

Öffentlicher Nahverkehr

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs ist die Barrierefreiheit bereits auf bestem Wege: Alle Wiener U-Bahnstationen sind via Lift oder Rampe erreichbar, ebenso alle unterirdischen Straßenbahnstationen. Der Status der Aufzüge ist im Internet in Echtzeit überprüfbar, das heißt, Ausfälle werden angezeigt und zukünftige Wartungsarbeiten vorab angekündigt. Viele U-Bahnstationen sind zudem mit einem Leitsystem für Blinde ausgerüstet.. U-Bahnen und Autobusse sind somit barrierefrei nutzbar, zudem sind mehr als 50 Prozent der eingesetzten Straßenbahnen bereits Niederflurgarnituren, rund 20 Stück kommen jedes Jahr hinzu. Seit 2009 informiert die ÖPVN-App „qando“ (seit 2017 „WienMobil“) in Echtzeit über die Fahrtzeiten der niederflurigen Bahnen und ermöglicht so Menschen mit Behinderung eine viel bessere Planbarkeit Seit dem 1.1.2014 können zudem Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen und auch Assistenzhunde gratis mitgenommen werden, sofern sie im Berechtigungs-Dokument eingetragen sind.

Weitere Informationen: www.wienerlinien.at

Bildungsbereich

In jedem Wiener Bezirk gibt es Kindergärten mit Integrations- und heilpädagogischen Gruppen für Kinder mit schweren oder mehrfachen Behinderungen. Bei der regulären Kindergartenplatzvergabe ist bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein besonderer Förderungsbedarf anzugeben. Im Gespräch mit den Eltern, einer Psychologin und gegebenenfalls einem Arzt wird für jedes Kind eine individuelle Lösung entwickelt. Die städtischen Kindergärten sind grundsätzlich kostenfrei – auch bei besonderem Förderbedarf. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf integrative Unterbringung im Kindergarten allerdings nicht besteht.

Weitere Informationen: www.wien.gv.at/kontakte/ma10/servicestellen.html

Schülerinnen und Schüler erhalten durch den österreichischen Staat Assistenzleistungen, abhängig vom Grad ihrer Behinderung. Diese sollen einen Ausgleich der Behinderung begünstigen und im Optimalfall eine Gleichstellung ermöglichen.

Darüber hinaus bietet die Stadt Wien eine Integrationsberatungsstelle des Stadtschulrates. Das Serviceangebot der Integrationsberatungsstelle richtet sich an Erziehungsberechtigte, Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen. Betroffene können sich hier über den Schulbesuch und sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) informieren.

Ergänzt werden die Leistungen der Stadt Wien durch den Fahrtendienst für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Mit der kostenlosen Dienstleistung ermöglicht die Stadt einen barrierefreien Zugang zu Bildung.

Weiterführende Informationen

www.wag.or.at

www.wien.gv.at/bildung/schulen/leistungen/fahrtendienst.html

Barrierefreies Wien - ein Lebens- und Mobilitätsratgeber für behinderte Menschen mit wertvollen Tipps gibt es beim Falter Verlag. Weitere Informationen:

shop.falter.at/barrierefreies-wien.html

Die Kanzleien der bilateralen Botschaft und der Ständigen Vertretung bei der OSZE sind temporär in der Gauermanngasse 2-4, 1010 Wien, untergebracht. Die bilaterale Botschaft ist barrierefrei erreichbar, die Ständige Vertretung der OSZE ist eingeschränkt barrierefrei. Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft in der Strohgasse 14 c, 1030 Wien, ist für Besucher eingeschränkt barrierefrei (über Rampe) zu erreichen. Ein WC für Menschen mit Behinderungen ist nicht vorhanden. Der vorgesehene Neubau für die beiden Kanzleien und das Rechts-und Konsularreferat in der Metternichgasse 3, 1030 Wien, wird komplett barrierefrei sein.

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den internationalen Organisationen in der Wagramer Straße 14, 1022 Wien, ist ebenfalls nur eingeschränkt barrierefrei erreichbar.

Bei weiteren Fragen zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion in Wien wenden Sie sich gerne an die Botschaft über unser Kontaktformular.

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