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Rente - Wiedergutmachung

Artikel

Allgemeine Hinweise

Hier finden Sie Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur deutschen Rente sowie allgemeine Hinweise zur Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit und Wiedergutmachung. Bitte beachten Sie, dass in Rentenangelegenheiten die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen können.

Internationale Rentensprechtage in Österreich

Die Deutsche Rentenversicherung führt deutsch-österreichische Rentensprechtage durch. Es besteht für Versicherte nach vorheriger Terminvereinbarung auch die Möglichkeit eine Videoberatung in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu finden Sie auf nachstehenden Internetseiten:

Deutsche Rentenversicherung

Österreichische Pensionsversicherungsanstalt

Eine weitere Beratungsmöglichkeit bietet das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung bei Aufenthalt in Österreich unter der Telefonnummer 00800 1000 4800 (nur Festnetz). Erreichbar ist dieses Montag bis Donnerstag von 07:30 - 19:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.

Informationen zur Besteuerung der Renten

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Zuständig für die Festsetzung der Einkommensteuer aller Rentnerinnen und Rentner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Finanzamt Neubrandenburg. Fragen zur Rentenbesteuerung können nur das Finanzamt selbst, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt beantworten.

Rente im Ausland: Fragen zur Besteuerung

Informationen und Steuerformulare des Finanzamts Neubrandenburg für Rentenbezieher im Ausland

Wiedergutmachung und Kriegsfolgen

Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Am 01.08.2014 ist die 1. Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG) in Kraft getreten, mit dem die Rechtsstellung von Personen verbessert wird, die während der nationalsozialistischen Zeit in einem Ghetto eine Beschäftigung ausgeübt haben. Die Änderungen betreffen sowohl bereits laufende ZRBG-Renten als auch Neuanträge.

Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Rentenversicherung.

Entschädigungsleistungen für nicht-jüdisch Verfolgte

Die Bundesregierung gewährt – im Rahmen ihrer Wiedergutmachungsleistungen für nationalsozialistisches Unrecht – Leistungen an Personen nicht jüdischer Abstammung, die während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt worden sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden. Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft wenden.

Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten


Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten.

Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Nähere Informationen finden Sie hier:


Hinweise betreffend Lebensbescheinigungen

Weitere Informationen finden Sie hier.


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