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KFZ-Angelegenheiten

HU-Plakette am Auto

HU-Plakette am Auto, © dpa Themendienst

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Bitte beachten Sie, dass Kraftfahrzeuge, auch wenn sie in Deutschland zugelassen sind, nicht bei der Botschaft abgemeldet werden können.

Im Regelfall erfolgt die Ummeldung in direkter Abstimmung der österreichischen mit der deutschen Zulassungsbehörde, wenn das Fahrzeug in Österreich angemeldet wird.

Bitte beachten Sie die hierfür geltende Frist von 1 Monat ab Verbringung des Fahrzeuges nach Österreich.

Weitere Informationen unter www.oesterreich.gv.at -An- und Abmeldung eines KFZ

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