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Übersetzer und Dolmetscher
Foto eines Stempels, © colourbox
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in Österreich allgemein beeidigte und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher und Übersetzer. Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz (Gerichtsdolmetscherliste) finden Sie eine Auflistung dieser. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen. Ob die in Österreich erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.