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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 26 StAG)

Artikel

Schritt-für Schritt:

1. In Einzelfällen werden Deutsche in Österreich eingebürgert, während sie noch im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Die betreffende Person ist demnach für einen gewissen Zeitraum Doppelstaater. Soll sie nach Vorgabe der österreichischen Behörden dennoch aus der deutschen Staatsangehörigkeit ausscheiden, muss in diesem Fall eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben werden.

2. Das Formular für die Erklärung zum Verzicht sowie die vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes in Köln.

Im Regelfall sind neben dem Formular folgende Dokument einzureichen:

  • Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Ausmusterungsbescheid oder Nachweis über geleisteten Wehrdienst

Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein.

3. Der Antrag auf Verzicht benötigt keine Unterschriftsbeglaubigung. Kopiebeglaubigungen nehmen Sie bitte vorrangig bei einem österreichischen Notar oder Gericht in Wohnortnähe vor.

4. Die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit muss an das Bundesverwaltungsamt in Köln gesendet werden, wo innerhalb von 3-4 Monaten eine gebührenfreie Verzichtsurkunde ausgestellt wird.

Adresse BVA: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln


Eine Beglaubigung der Dokumente durch das Rechts- und Konsularreferat oder die Büros der Honorarkonsuln ist möglich. In diesem Fall wird der Antrag über die Botschaft an das BVA weitergeleitet. Hierbei ist mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen. Für die Antragsabgabe ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

5. Die Verzichtsurkunde wird von der Botschaft oder einem Honorarkonsul gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Bei Entgegennahme der Urkunde müssen sämtliche deutsche Ausweispapiere abgegeben werden. In der Regel verlangen die österreichischen Einbürgerungsbehörden, dass ihnen die Verzichtsurkunde innerhalb von zwei Jahren nach der Einbürgerung in Österreich vorgelegt wird.

6. Soll ein minderjähriges Kind auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten und geben/gibt nicht die beiden deutschen sorgeberechtigten Elternteile/ der deutsche alleinsorgeberechtigte Elternteil gemeinsam mit dem Kind Erklärungen/ eine Erklärung zum Verzicht ab, ist zusätzlich formlos die Genehmigung eines deutschen Familiengerichts einzuholen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern, und es können weitere Kosten entstehen.

Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0

Montag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr




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