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Ärzte in Österreich

28.07.2025 - Artikel

Ärzte

Haftungsausschluss: Alle Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw. eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann daraus nicht hergeleitet werden.

Für akute, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten steht der Ärztefunkdienst unter 141 zur Verfügung.
Dieser ärztliche Funkdienst ist werktags von 19 bis 7 Uhr, am Wochenende von freitags 19 bis montags 7 Uhr sowie an Feiertagen ganztägig erreichbar. Hier erhalten Anrufende ärztlichen Rat und leitet den Patienten bzw. die Patientin im Ernstfall an die Notaufnahme eines Krankenhauses weiter.

https://www.bmi.gv.at/Notrufnummern/start.aspx

Gehörlose und hörbeeinträchtige Personen können mit einem „textbasierten Notruf“ (DEC112) mit der Polizei (112 und 133) Kontakt aufnehmen.

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/notrufnummern


Vergiftungen
Der Notruf der Vergiftungsinformationszentrale steht rund um die Uhr unter 01 406 43 43 zur Verfügung.


Zahnärztlicher Notdienst
Der österreichweite zahnärztliche Notdienst ist unter der Nummer 141 zu erreichen. Dieser steht an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Für die einzelnen Bundesländer kann ebenfalls über die österreichische Zahnärztekammer der jeweilige notdiensthabende Zahnarzt erfragt werden: https://www.zahnaerztekammer.at/patientinnen/notdienstsuche

Bergunfälle:
Bei Wander- oder Bergsteigunfällen kann die Bergrettung unter der 140 angefordert werden.



Krankenversicherung und Fürsorgeabkommen:

Wenn Sie mit einer gültigen EU-Krankenversicherungskarte (EHIC) nach Österreich reisen, sind medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems abgedeckt. Das bedeutet, Sie können im Notfall medizinisch versorgt werden, ohne sofort in Vorkasse treten zu müssen.

Dennoch deckt die EHIC nicht alle Kosten ab, wie private Behandlungen, Rücktransporte oder spezielle Medikamente. Für längere Aufenthalte oder im Falle unerwarteter Ereignisse empfiehlt es sich, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Zudem können Sie sich in Notlagen auf das Fürsorgeabkommen zwischen Deutschland und Österreich berufen. Dieses regelt die gegenseitige Unterstützung bei sozialer Fürsorge und Leistungen im Krankheitsfall. Deutsche Staatsbürger können sich auf dieses Abkommen berufen, wenn sie sich in Österreich aufhalten und in einer Notlage sind, beispielsweise bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen sozialen Notlagen.

Weitere Informationen sind im offiziellen Gesetzestext zu finden: Fürsorgeabkommen

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