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Beurkundung von Erklärungen in Adoptionssachen

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Beurkundungen können nicht von den Honorarkonsuln in Dornbirn/Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, oder Salzburg vorgenommen werden.

Die Botschaft ist an Adoptionsverfahren im Ausland zwar nicht beteiligt, wird aber in unterschiedlichen Konstellationen mit internationalen Adoptionen befasst.

Beispielsweise wenn Erklärungen von in Österreich wohnenden Adoptionsbeteiligten für eine Adoption in Deutschland beurkundet werden sollen.

Die Beurkundung wird vor einer Terminvereinbarung von der Botschaft vorbereitet. Übersenden Sie zu diesem Zweck bitte folgende Dokumente als Kopie/Scan an die Botschaft:

  • Eigener Reisepass/Personalausweis – Führerschein reicht nicht aus
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Notariell in Deutschland beurkundeter Antrag auf Annahme als Kind

Die Unterlagen können per Post (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rechts- und Konsularreferat, Postfach 60, 1037 Wien/Österreich), per Fax (Fax: 0043 (0)1/711 54-272) oder per Email (info@wien.diplo.de) übersendet werden. Ggf. werden weitere Dokumente nachgefordert.

Für die Vornahme der Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 87,00 Euro an. Für die Vorbereitung und den Entwurf der Beurkundung entstehen zusätzlich Gebühren von 123,00 Euro.


Wenn eine im Ausland vollzogene Adoption, deren rechtliche Wirkungen nicht denen einer deutschen Adoption entsprechen, in Deutschland umgewandelt werden soll, kann der Antrag bei einem deutschen Notar oder in der Botschaft Wien beurkundet werden, wenn der Annehmende seinen Wohnsitz in Österreich hat. Die Umwandlung bewirkt den Wechsel ins deutsche Recht und verleiht dem Kind die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes. Der Antrag auf Umwandlung nach dem Adoptionswirkungsgesetz muss beurkundet werden.

Die Beurkundung wird vor einer Terminvereinbarung von der Botschaft vorbereitet. Übersenden Sie zu diesem Zweck bitte folgende Dokumente als Kopie/Scan an die Botschaft:

  • Eigener Reisepass/Personalausweis – Führerschein reicht nicht aus
  • Die ausländische Adoptionsentscheidung (ggf. mit Legalisation und Übersetzung)
  • Unterlagen, aus denen sich Informationen über Herkunft und Lebensweg des Kindes vor der Adoption ergeben
  • Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit Übersetzung) mit Angabe der leiblichen Eltern bzw. Findelkindnachweis und ggf. Geburtsurkunde des Kindes nach der Adoption
  • Dokumente, die eine Zustimmung der leiblichen Eltern oder eines Elternteils zu Adoption beinhalten und im ausländischen Verfahren vor dem Adoptionsausspruch eingeholt wurden
  • Evtl. im In- oder Ausland gefertigte Sozialberichte über das Adoptivkind
  • Evtl. im In- oder Ausland gefertigte Sozial- und Eignungsberichte über die Adoptiveltern
  • Angaben zum Familienstand der Antragstellenden, ggf. Heiratsurkunde
  • Eine persönliche Darstellung der Antragstellenden, aus der sich die Umstände der Auswahl des Adoptivkindes sowie Ablauf des ausländischen Adoptionsverfahrens ergeben nebst Aufstellung der während des Adoptionsverfahrens geleisteten Zahlungen

Die Unterlagen können per Post (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rechts- und Konsularreferat, Postfach 60, 1037 Wien/Österreich), per Fax (Fax: 0043 (0)1/711 54-272) oder per Email (info@wien.diplo.de) übersendet werden. Ggf. werden weitere Dokumente nachgefordert.

Für die Vornahme der Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 87,00 Euro an. Für die Vorbereitung und den Entwurf der Beurkundung entstehen zusätzlich Gebühren von 123,00 Euro.

Die Adoptionsvermittlung selbst gehört dagegen nicht zu den Aufgaben der Botschaft. Auch steht der Botschaft keine Beratungsfunktion zu. Daher können weder Merkblätter für Ratsuchende zur Verfügung gestellt noch praktische Hinweise für Adoptionswillige bereitgehalten werden. Auch Aussagen zu Adoptionsbefähigung oder gar Prognosen zur Entwicklung eines Eltern-Kind-Verhältnisses können nicht abgegeben werden. Hierfür gibt es in Deutschland speziell zugelassene Adoptionsvermittlungsstellen.


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