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Aufenthaltsermittlung in Österreich und Deutschland

Stempel und Meldegesetz

Stempel und Meldegesetz, © picture alliance / ZB

Artikel

Aufenthaltsermittlung in Österreich

Seit 1. März 2002 werden alle in Österreich gemeldeten Personen einheitlich im Zentralen Melderegister (ZMR) erfasst. Jeder Person werden bundesweit alle ihre Wohnsitze in Österreich zugeordnet, egal ob es sich um Hauptwohnsitze oder weitere Wohnsitze (Neben- oder Zweitwohnsitze) handelt. Jede Person hat ihre persönliche ZMR-Zahl. Sie steht auf der Meldebestätigung, ist im Zentralen Melderegister gespeichert und begleitet die Bürgerin beziehungsweise den Bürger bei allen weiteren An-, Ab- und Ummeldungen.


Privatpersonen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowie Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Meldeauskunft aus dem Zentralen oder Örtlichen Melderegister über die aktuellen Wohnsitze einer anderen Person anzufordern.

Deutsche Behörden und Gerichte können direkt eine Abfrage beim österreichischen Zentralen Melderegister (ZMR) veranlassen, welches für ganz Österreich bei der Magistratsabteilung 62 in Wien geführt wird (Kontaktdetails s. nachfolgende Rubrik). Grundlage ist der deutsch-österreichische Amts- und Rechtshilfevertrag.

  • bei Gemeindeämtern
  • in Staturstädten: der Magistrat
  • in Wien: Stadt Wien, Magistratsabteilung 62, Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft
    Wimbergergasse 14-16, 1070 Wien
    meldeservice-auskunft@ma62.wien.gv.at


Sie können formlos persönlich, postalisch oder per ID Austria eine Meldeauskunft beantragen.

Die/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen.

Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Weitere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und Kosten für eine Meldeauskunft finden sie auf der Webseite oesterreich.gv.at - Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Aufenthaltsermittlung in Deutschland

In Deutschland gibt es kein zentrales Melderegister. Auskünfte zu aktuellen Anschriften können über Meldeabfragen bei den Einwohnermeldeämtern durchgeführt werden. Hier ist der letzte Wohnsitz der gesuchten Person sowie das Geburtsdatum erforderlich.

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