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Beurkundungen

Artikel

Beurkundungen können nur von Berufskonsularbeamtinnen und Berufskonsularbeamten der Botschaft Wien vorgenommen werden. Bei den Honorarkonsuln in Dornbirn/Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, oder Salzburg sind Beurkundungen leider nicht möglich.

Mein leibliches Kind soll in Deutschland adoptiert werden. Ich lebe in Österreich und möchte meine Einwilligung beurkunden lassen. Kann die Beurkundung meiner Einwilligungserklärung bei der Botschaft in Wien erfolgen?


Ja, weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Eine Beurkundung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in Deutschland erfolgen. Eine örtliche Zuständigkeit ist dabei nicht zu beachten.

Ich/Wir haben ein minderjähriges Kind im Ausland adoptiert. Ich/Wir leben in Österreich und es stellt sich für uns die Frage, ob die ausländische Adoption, deren rechtliche Wirkungen nicht denen einer deutschen Volladoption entsprechen, in Deutschland anerkannt und umgewandelt werden kann.


Grundsätzlich ja, zuständig sind die deutschen Gerichte. Der Teil des Antrags der Umwandlung nach dem Adoptionswirkungsgesetz muss beurkundet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Eine Beurkundung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in Deutschland erfolgen. Eine örtliche Zuständigkeit ist dabei nicht zu beachten.

Ich benötige einen deutschen Erbschein / ein europäisches Nachlasszeugnis aus Deutschland und lebe in Österreich. Kann eine Beurkundung des Antrags bei der Botschaft erfolgen?


Ja, weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Eine Beurkundung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in Deutschland erfolgen. Eine örtliche Zuständigkeit ist dabei nicht zu beachten.



Mein Kind lebt in Deutschland. Ich selbst lebe in Österreich und möchte meine Unterhaltsverpflichtung beurkunden lassen. Kann eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung bei der Botschaft in Wien erfolgen?

Ja, weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Eine Beurkundung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in Deutschland erfolgen. Eine örtliche Zuständigkeit ist dabei nicht zu beachten.

Die Unterhaltsverpflichtung kann zudem bei einem deutschen Jugendamt beurkundet werden. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit diesem in Verbindung.


Mein Kind lebt in Deutschland. Ich selbst lebe in Österreich und möchte die Vaterschaft anerkennen. Kann eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft in Wien erfolgen?

Ja, weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Die Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung kann auch bei einem deutschen Jugendamt oder Standesamt (i. d. R. gebührenfrei) beurkundet werden.

Ebenfalls kann eine Beurkundung bei einer Notarin/einem Notar in Deutschland erfolgen. Eine örtliche Zuständigkeit ist dabei nicht zu beachten.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens auf der Webseite der Bundesnotarkammer Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen. Für weitergehende Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnotarkammer.

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