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Eheschließung außerhalb Österreichs

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Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie beabsichtigen, als deutscher Staatsangehöriger/deutsche Staatsangehörige im Ausland (zu Österreich siehe hier) zu heiraten, dann bedarf es oft nach den Gesetzen des Gastlandes eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.

Für dessen Ausstellung ist das Standesamt in Deutschland zuständig, in dessen Amtsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzten innerdeutschen Wohnsitzes zuständig.

Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit (z. B. weil Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten), so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Sind beide Verlobte Deutsche, genügt es, wenn von einem der beiden zuständigen deutschen Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird.

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt auf Antrag. Falls Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Formular für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten haben, nutzen Sie bitte dieses Formular. Wurde Ihnen kein Formular zur Verfügung gestellt, können Sie dieses Formular nutzen. Sollten Sie vom zuständigen deutschen Standesamt gebeten worden sein, Ihre Unterschriften unter dem Antragsformular beglaubigen zu lassen oder sollten Sie von Ihren originalen Unterlagen beglaubigte Kopien machen lassen wollen, können Sie hierfür über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren. Es fallen Gebühren von 56 € für die Unterschriftsbeglaubigung und 32 € für die Kopiebeglaubigung an. Die Zahlung ist in bar oder per Kreditkarte (Mastercard, Visa) möglich.

Bitte bringen Sie zur Beglaubigung einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit, der Führerschein ist nicht ausreichend.

Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können, wenn das Standesamt dies akzeptiert, auch bei einem österreichischen Notar oder Gericht an Ihrem Wohnort vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich dort vorab über die anfallenden Gebühren.

Familienname nach der Eheschließung

In bestimmten Fällen muss nach einer Eheschließung in Österreich bei der Botschaft eine Namenserklärung abgegeben werden.
Diese Namenserklärung wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik „Namensrecht“:

Namenserklärungen in der Ehe


Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0

Montag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr





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