Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Eheschließung in Österreich
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie beabsichtigen, als deutscher Staatsangehöriger in Österreich zu heiraten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts.
Bei Eheschließung eines Deutschen in Österreich (bzw. eines Österreichers in Deutschland) wird das Verfahren zur Erlangung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den deutsch-österreichischen Personenstandsvertrag vom 18.11.1980 vereinfacht. Danach kann die Anforderung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das österreichische Standesamt direkt beim deutschen Standesamt erfolgen, wenn der betreffende Verlobte dies beantragt. Die Anforderung erfolgt mittels des hierfür vorgesehenen besonderen Vordrucks (Anlage zu Art. 12 des Vertrages) direkt über das österreichische Standesamt.
Es ist das Standesamt in Deutschland zuständig, in dessen Amtsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzten innerdeutschen Wohnsitzes zuständig.
Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit (z. B. weil Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten), so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Sind beide Verlobte Deutsche, genügt es, wenn von einem der beiden zuständigen deutschen Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird.
Sollte die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses über den österreichischen Standesbeamten in Ihrem Fall nicht möglich sein und Sie das Ehefähigkeitszeugnis selbst beantragen wollen, gelten für Sie analog die Informationen zur Eheschließung außerhalb Österreichs .
Familienname nach der Eheschließung
In bestimmten Fällen muss nach einer Eheschließung in Österreich bei der Botschaft eine Namenserklärung abgegeben werden.
Diese Namenserklärung wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik „Namensrecht“:
Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0
Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr