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Führerscheine

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

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Führerscheine

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien ist keine Führerscheinbehörde und kann keine Führerscheine ausstellen oder ändern.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers richtet sich die Zuständigkeit für die Ausstellung von Führerscheinen nach dem Wohnort. Wenden Sie sich hier bitte direkt an die in Österreich zuständigen Führerscheinbehörden.


Informationen zum Führerscheinumtausch in Deutschland

Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach umzutauschen. Für den Umtausch sind gestaffelte Fristen vorgesehen, je nach Geburtsjahr und/oder Ausstellungszeitpunkt des Führerscheins. Die erste Frist, bis zu der der Führerschein umgetauscht sein muss, ist demnach spätestens der 19.01.2022, die späteste der 19.01.2033. Informationen und eine detaillierte Aufstellung der für Sie maßgeblichen Frist finden Sie unter www.bundesregierung.de

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen hierzu an die jeweilige Verkehrsbehörde in Österreich, diese finden Sie unter www.oesterreich.gv.at

Internationale Führerscheine

Informationen zur Beantragung eines internationalen Führerscheins in Österreich finden Sie unter www.oesterreich.gv.at

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