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Reisen mit Tieren
Allgemeine Hinweise
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) die Regelungen der Europäischen Verordnung [EG] Nr. 998/2003.
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die EU
Reisen mit Heimvögeln in/durch die EU
Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die EU
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft-Infos zu Haus und Zootieren
Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft-Pets and zoo animals
Tierseuchenrechtliche Vorschriften
Lesen Sie bitte hier über tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in/durch die Europäische Union:
Durchführungsverordnung EU Nr. 577/2013