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Reisen mit Tieren

Artikel

Allgemeine Hinweise

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) die Regelungen der Europäischen Verordnung [EG] Nr. 998/2003.

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die EU

Reisen mit Heimvögeln in/durch die EU

Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die EU


Weitere Informationen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft-Infos zu Haus und Zootieren

Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft-Pets and zoo animals


Tierseuchenrechtliche Vorschriften

Lesen Sie bitte hier über tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in/durch die Europäische Union:

Durchführungsverordnung EU Nr. 577/2013


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