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Staatsangehörigkeitsausweis - Staatsbürgerschaftsnachweis

Staatsangehörigkeit, © GKSP/Canva.com
Staatsbürgerschaftsnachweis / Staatsangehörigkeitsausweis
Deutschland stellt – im Gegensatz zu Österreich – keinen „Staatsbürgerschaftsnachweis“ aus.
Um den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber österreichischen Behörden ausreichend zu belegen, reicht die Vorlage eines amtlichen deutschen Ausweisdokuments, also eines gültigen deutschen Reisepasses oder eines deutschen Personalausweises in der Regel aus. Dieses Ausweisdokument besagt, dass der Inhaber bzw. die Inhaberin von deutschen Behörden als Deutscher bzw. Deutsche behandelt wird.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis im österreichischen Sprachgebrauch ist nicht zu verwechseln mit einem deutschen „Staatsangehörigkeitsausweis“.
Sofern keine rechtlichen Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen, ist von einem kosten- und zeitaufwändigen Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren mit Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises abzusehen.
Sollte die Prüfung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich sein (z.B. im Rahmen einer Passbeantragung) oder sollten Sie gegenüber den österreichischen Behörden den Nachweis benötigen, dass Sie durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben: Informationen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens finden Sie auf der Seite der für Staatsangehörigkeitsfragen zuständigen Behörde, dem Bundesverwaltungsamt in Köln - Bundesverwaltungsamt Köln - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.