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Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen

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Mein Kind lebt in Deutschland. Ich selbst lebe in Österreich und möchte meine Unterhaltsverpflichtung beurkunden lassen. Kann eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung bei der Botschaft in Wien erfolgen?

Beurkundungen können nicht von den Honorarkonsuln in Dornbirn/Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, oder Salzburg vorgenommen werden.

In der Regel ist die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung bei der Botschaft Wien nur dann möglich, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Die Beurkundung wird vor einer Terminvereinbarung von der Botschaft vorbereitet. Übersenden Sie zu diesem Zweck bitte folgende Dokumente als Kopie/Scan an die Botschaft:

  • Eigener Reisepass/Personalausweis – Führerschein reicht nicht aus
  • Eigene Geburtsurkunde
  • Reisepass/Personalausweis des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Reisepass/Personalausweis des anderen Elternteils
  • Geburtsurkunde des anderen Elternteils
  • Gegebenenfalls, wenn vorhanden: Schreiben des beteiligten Jugendamts mit der Berechnung der Unterhaltssätze
  • Gegebenenfalls, wenn vorhanden: bereits bestehende Unterhaltstitel

Die Unterlagen können per Post (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rechts- und Konsularreferat, Postfach 60, 1037 Wien/Österreich), per Fax (Fax: 0043 (0)1/711 54-272) oder per Email (info@wien.diplo.de) übersendet werden.

Für die Vornahme der Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 87,00 Euro an. Für die Vorbereitung und den Entwurf der Beurkundung wird das Jugendamt in Deutschland beteiligt, so dass hierfür im Regelfall keine weiteren Gebühren anfallen.

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