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Visumantrag für Familiennachzug
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für Ihren Antrag auf Ausstellung eines nationalen Visums in jedem Fall diese Unterlagen:
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum.
- Reisepass: Die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss noch mindestens über zwei leere Seiten verfügen. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
- Österreichischer Aufenthaltstitel: Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens noch abdecken.
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist auch das entsprechende Urteil bzw. ein Nachweis über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen. Bitte bringen Sie das Original und eine Kopie mit.
- Ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
- Gebühr: Erwachsene EUR 75,00, Minderjährige EUR 37,50
- Auslagen: Portokosten für den Versand des Reisepasses innerhalb Österreichs EUR 7,00
Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen sind die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck nachstehend aufgelisteten Unterlagen notwendig.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- standesamtliche Heiratsurkunde (inkl. beglaubigter Übersetzung wenn die Urkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache ist)
- Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Unterlagen zum derzeitigen Aufenthalt in Österreich (z. B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, etc.)
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist das Urteil des BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) oder ein Bescheid über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen
- Geburtsurkunde (inkl. beglaubigter Übersetzung wenn die Urkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache ist)
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
- Krankenversicherungsnachweis (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)
Von Ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner sind folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:
- Reisepass (Kopie der Datenseite)
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels (Bei Nicht EU-Bürgern und Bürgerinnen)
Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren des Ehepartners legen Sie bitte auch eine Kopie des Asylbescheides des BAMF (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) vor - Kopie der deutschen Meldebestätigung
- Kopie des Mietvertrages bzw. Eigentumsnachweises
- Verdienst-/Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist das Urteil des BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) oder ein Bescheid über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen
- Geburtsurkunde (inkl. beglaubigter Übersetzung wenn die Urkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache ist)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
- Krankenversicherungsnachweis (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)
Von dem Elternteil zu dem der Nachzug beantragt wird sind folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:
- Kopie des Reisepasses: Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Personendaten
- Bei Nicht-EU Bürgern: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren des Ehepartners ist auch der entsprechende Bescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorzulegen
- Kopie der deutschen Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (je 1 Kopie)
- Kopie des Wohnungsmietvertrags bzw. Eigentumsnachweis
- Kopie des Reisepasses des anderen Elternteils
Gegebenenfalls sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Heiratsurkunde der Eltern und 1 Kopie
- Vaterschaftsanerkennung und 1 Kopie
- Sorgerechtsbeschluss und 1 Kopie
- Einverständniserklärung des in Österreich oder anderem Land verbleibenden anderen Elternteils und 1 Kopie
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Unterlagen zum derzeitigen Aufenthalt in Österreich (z.B. Au-pair-Vertrag, Bestätigung der Hochschule, Arbeitsvertrag)
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist auch das entsprechende Urteil bzw. ein Nachweis über den aktuellen Stand des Verfahrens
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
- Nachweis des derzeitigen Krankenversicherungsschutzes (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)
- Geburtsurkunde des Kindes zu dem der Nachzug erfolgen soll - mit beglaubigter Übersetzung , wenn die Urkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache ist
Von dem Kind zu dem der Nachzug beantragt wird, und von dem anderen Elternteil, müssen folgende Unterlagen in Kopie vorgelegt werden:
- Kopie des Reisepasses des Kindes: Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Personendaten
- Bei Nicht-EU Bürgern: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Kindes
- Kopie der deutschen Meldebestätigung des Kindes
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung (wird gegebenenfalls benötigt)
- Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
- Kopie des Reisepasses des anderen Elternteils
- Bei Nicht-EU Bürgern Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des anderen Elternteils
- Kopie der Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweise der letzten 3 Monate des anderen Elternteils
- Kopie Wohnungsmietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Anmeldung zur Eheschließung: Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass eine Anmeldung zur Eheschließung vorliegt. Die Anmeldung zur Eheschließung verliert ihre Gültigkeit nach sechs Monaten ab Ausstellungsdatum.
- Ehefähigkeitszeugnis: Bescheinigung des Standesamts über das Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen
- Geburtsurkunde inkl. beglaubigter Übersetzung (sofern die Urkunde nicht in englischer oder deutscher Sprache ist)
- Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse: es müssen Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung(Meldezettel)
- Nachweis des derzeitigen Krankenversicherungsschutzes (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)
- Unterlagen zum derzeitigen Aufenthalt in Österreich (z.B. Au-pair-Vertrag, Bestätigung der Hochschule, Arbeitsvertrag)
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist auch das entsprechende Urteil bzw. ein Nachweis über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen (und 1 Kopie:).
Von der in Deutschland lebenden Person mit der die Eheschließung erfolgen soll müssen folgende Unterlagen in Kopie vorgelegt werden:
- Kopie des Reisepasses: Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Personendaten
- Bei Nicht-EU Bürgern: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren des Ehepartners ist auch der entsprechende Bescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorzulegen
- Kopie der deutschen Meldebestätigung
- Kopie einer Verpflichtungserklärung: Schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §66-68 AufenthG übernommen werden; erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland
- Kopie der Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Kopie des Wohnungsmietvertrages bzw. Eigentumsnachweis
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall von der Botschaft nachgefordert werden.
Ab dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige müssen sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: Terminregistrierung. Nach der Registrierung folgt das Auswahlverfahren. Wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, wird die Botschaft sich mit der betreffenden Person in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Auf die Dauer des Auswahlverfahrens hat die Botschaft keinen Einfluss.
As of 1 August 2018, close family members (spouses, unmarried minor children and parents of minor children) of a person eligible for subsidiary protection in Germany may apply for a visa for the purpose of family reunion. Eligible family members have to use the following link to register for an appointment to submit their visa application: appointment system. After completing the registration, the selection process starts. Once a person is selected, the Embassy will contact the person to arrange an appointment for the visa application.
Terminbuchung
Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich haben, können Sie den Antrag beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft, Strohgasse 14c, 1030 Wien, stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren. Die Botschaft Wien bearbeitet Anträge von sämtlichen Nationalitäten, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nachweislich in Österreich liegt.
Für die Einreichung der Unterlagen buchen Sie hier einen Termin.
Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Diese Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Zutritt zur Visastelle ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.
Anträge können nur bei der Botschaft in Wien und nicht bei einem der Honorarkonsuln gestellt werden. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) entgegenentgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Unvollständige Anträge/Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Während der Bearbeitung
Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.
Visumerteilung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Das Visumsverfahren muss in Österreich abgewartet werden. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt. Eine Versendung Ihres Reisepasses ist nur innerhalb von Österreich möglich. Ein Umzug nach Deutschland ist nur mit gültigem Reisepass und Visum möglich.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Nach Einreise in Deutschland
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.