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Visumantrag für Studien- und Ausbildungszwecke
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für Ihren Antrag auf Ausstellung eines nationalen Visums in jedem Fall diese Unterlagen:
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum.
- Reisepass: Die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss noch mindestens über zwei leere Seiten verfügen. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
- Österreichischer Aufenthaltstitel: Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens noch abdecken.
- Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist auch das entsprechende Urteil bzw. ein Nachweis über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen (und 1 Kopie).
- Ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
- Gebühr: Erwachsene EUR 75,00, Minderjährige EUR 37,50
- Auslagen: Portokosten für den Versand des Reisepasses innerhalb Österreichs EUR 7,00
Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen sind die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck nachstehend aufgelisteten Unterlagen notwendig.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Bedingter oder unbedingter Zulassungsbescheid einer Hochschule in Deutschland
- Bei Studienanfängern: Schulabschlusszeugnis (mit beglaubigter Übersetzung)
- Es sind ausreichend finanzielle Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts nachzuweisen (mindestens 992,00 €/Monat). Der Nachweis kann nur wie folgt erfolgen:
- entweder: Nachweis eigener Mittel in Form eines Sperrkontos in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Auswärtigen Amts
- oder: Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG) - Nachweis zu gegenwärtigen Aufenthaltszweck in Österreich (z.B. Au-pair-Vertrag, Bestätigung der Hochschule, Arbeitsvertrag). Bei Wechsel des Studienfachs / Studienabbruch in Österreich: Nachweis über die bisher in Österreich erbrachten Studienleistungen
- Im Visumverfahren sind die Sprachkenntnisse nachzuweisen, die auch für Ihre Zulassung in Deutschland erforderlich sind
- Detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
- Detailliertes und unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angabe zur beruflichen Perspektive nach dem Studium
- Nachweis des derzeitigen Krankenversicherungsschutzes (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung). Bei Erteilung des Visums ist eine Krankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 Euro vorzulegen. Diese sollte bis zu Ihrer Immatrikulation und dem Abschluss einer studentischen Krankenversicherung gültig sein.
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Anmeldebestätigung der Sprachschule: die Bestätigung muss Angaben über die Anschrift und den Kurszeitraum sowie einen Nachweis über die Bezahlung der Kursgebühr enthalten. Der Kurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche dauern. Bei einem Integrationskurs handelt es sich nicht um einen Intensivsprachkurs im Sinne dieses Merkblatts.
- Es sind ausreichend finanzielle Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts: nachzuweisen (mindestens 1.027,- EUR/Monat). Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- entweder: Nachweis eigener Mittel in Form eines Sperrkontos in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Auswärtigen Amts
- oder: Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG) - Wenn Sie nach dem Sprachkurs in Deutschland studieren wollen, ist ein Nachweis für Ihre Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen.
- Detailliertes unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben insbesondere zur beruflichen Perspektive nach dem Sprachkurs-Aufenthalt. Sollten Sie aus beruflichen Gründen einen Sprachkurs besuchen wollen, ist eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorzulegen.
- Detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome usw.): mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
- Nachweis zu gegenwärtigen Aufenthaltszweck in Österreich (z.B. Au-pair-Vertrag, Bestätigung der Hochschule, Arbeitsvertrag)
- Nachweis des derzeitigen Krankenversicherungsschutzes (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Berufsausbildungsvertrag und Ausbildungsplan
- Sprachzertifikat mit dem Sprachniveau A2, im Falle von Gesundheitsberufen (Krankenschwester,-pfleger) und in Berufen im Sozialdienst (Altenpfleger) ist mindestens ein Sprachniveau B1 nachzuweisen.
- Finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts: 927,00 € brutto/Monat. Sollte dieser Betrag nicht durch die Ausbildungsvergütung gedeckt werden, so ist der Differenzbetrag anderweitig nachzuweisen (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Schulabschluss (inkl. beglaubigter Übersetzung sofern der Abschluss nicht in deutscher oder englischer Sprache ist). Ob für Ihren Schulabschluss eine Anerkennung notwendig ist können Sie auf der Webseite Make it in Germany nachlesen.
- detaillierter und unterschriebener Lebenslauf und detailliertes und unterschriebenes Motivationsschreiben
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
- Krankenversicherungsnachweis: Nachweis des derzeitigen österreichischen Krankenversicherungsschutzes (e-card) und, falls bereits vorhanden, ein Nachweis der zukünftigen deutschen Krankenversicherung.
Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!
- Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit: unbedingt erforderlich für Praktika mit einer Dauer von bis zu einem Jahr während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, dass nach dem vierten Semester studienfachbezogen ausgeübt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit an. Bei Praktika im Rahmen des Erasmusstudiums kann alternativ die Bestätigung des Erasmusprogrammes (Learning Agreement/Mobility Agreement) und eine Bestätigung der Universität vorgelegt werden.
- Praktikumsvertrag mit genauen Angaben über Art der Tätigkeit, Aufenthaltszweck und -dauer, unterschrieben von allen Parteien.
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
- Detailliertes und unterschriebenes Motivationsschreiben
- Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
- Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
- Krankenversicherungsnachweis: Nachweis des derzeitigen österreichischen Krankenversicherungsschutzes (e-card) und, falls bereits vorhanden, ein Nachweis der zukünftigen deutschen Krankenversicherung.
Visa für Praktika können in der Regel nur für folgende Fälle erteilt werden
- „Studienbezogenes Praktikum EU“
- während eines Aufenthaltes zum Zweck der schulischen Ausbildung oder des Studiums, das vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung ist oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich ist
- im Rahmen eines von der Europäischen Union oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms
- mit einer Dauer von bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit,
- an Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der Europäischen Union oder Mitteln internationaler zwischenstaatlicher Organisationen erhalten, oder
- mit einer Dauer von bis zu einem Jahr während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, das nach dem vierten Semester studienfachbezogen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wird.
Terminbuchung
Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich haben, können Sie den Antrag beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft, Strohgasse 14c, 1030 Wien, stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren. Die Botschaft Wien bearbeitet Anträge von sämtlichen Nationalitäten, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nachweislich in Österreich liegt.
Für die Einreichung der Unterlagen buchen Sie hier einen Termin.
Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Diese Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Zutritt zur Visastelle ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.
Anträge können nur bei der Botschaft in Wien und nicht bei einem der Honorarkonsuln gestellt werden. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Unvollständige Anträge/Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Während der Bearbeitung
Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.
Visumerteilung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Das Visumsverfahren muss in Österreich abgewartet werden. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt. Eine Versendung Ihres Reisepasses ist nur innerhalb von Österreich möglich. Ein Umzug nach Deutschland ist nur mit gültigem Reisepass und Visum möglich.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Nach Einreise in Deutschland
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.