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Visum für sonstige Aufenthaltszwecke/sonstige Beschäftigung

19.09.2024 - Artikel

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für Ihren Antrag auf Ausstellung eines nationalen Visums in jedem Fall diese Unterlagen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum.
  • Reisepass: Die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss noch mindestens über zwei leere Seiten verfügen. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • Österreichischer Aufenthaltstitel: Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens noch abdecken.
  • Bei laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren ist auch das entsprechende Urteil bzw. ein Nachweis über den aktuellen Stand des Verfahrens vorzulegen (und 1 Kopie).
  • Ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
  • Gebühr: Erwachsene EUR 75,00, Minderjährige EUR 37,50
  • Auslagen: Portokosten für den Versand des Reisepasses innerhalb Österreichs EUR 7,00

Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen sind die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck nachstehend aufgelisteten Unterlagen notwendig.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Eine Liste der erforderlichen Unterlagen in englischer Sprache finden Sie hier.

Im Visumverfahren ist das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten.

Dies kann im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Visumantrags führen. Deshalb wird dringend zu einer frühzeitigen Visumbeantragung geraten.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Arbeitgeber. Dieses Formular ist für die Bearbeitung Ihres Antrages bei der Arbeitsagentur zwingend erforderlich! Das Formular finden Sie hier: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitsvertrag: Original-Arbeitsvertrag oder Einladung (unterschrieben von allen Parteien) zur Arbeitsaufnahme (nur unselbständige Tätigkeit) aus Deutschland, die genaue Angaben über die Art der Tätigkeit, den Aufenthaltszweck und die Aufenthaltsdauer enthält.
  • Qualifikationsnachweise: Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome usw.) mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, sofern das Dokument nicht in deutscher oder englischer Sprache ist.
  • detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
  • Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
  • Krankenversicherungsnachweis: Nachweis des derzeitigen österreichischen Krankenversicherungsschutzes (e-card) und, falls bereits vorhanden, ein Nachweis der zukünftigen deutschen Krankenversicherung

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

  • Bestätigung der entsendenden Firma: (oder Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Angaben) bzgl. des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    - Seit wann ist der Antragsteller beschäftigt?
    - Welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus?
    - Wie wird der Antragsteller brutto entlohnt?
    - Wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland?
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter Fragebogen “Dienstleistung in Deutschland„ (§ 21 BeschV)„ : Angabe von der Art, der Dauer und dem Ort des Einsatzes
  • Bestätigung, dass für die Dauer der Entsendung nach Deutschland zumindest der Mindestlohn bzw. die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz maßgeblichen Branchenmindestlöhne gezahlt werden, vgl. auch Mindestlohnrechner BMAS
  • Nachweis der von der Firma in Deutschland zu erbringenden Dienstleistung Vertrag/Auftrag inkl. Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten)
  • Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Bestätigung des Arbeitgebers, etc.)
  • Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
  • Versicherungsnachweis : Der ausreichende Krankenversicherungsschutz in Deutschland ist durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/e-card), oder eine vergleichbare private Krankenversicherung nachzuweisen. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nur dann als Nachweis akzeptiert werden, wenn auf deren Rückseite auch alle Daten der versicherten Person angeführt sind. Die Vorlage der sog. A1-Bescheinigung allein ist nicht ausreichend

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden. Auch kann im Einzelfall die persönliche Vorsprache erforderlich sein.

Der Antrag kann persönlich, mit Terminvereinbarung über die Webseite der Botschaft, oder per Post gestellt werden:

Die Postanschrift der Visastelle lautet:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien

- Visastelle -

Postfach 60

1037 Wien

Die Visumsgebühr und Auslagenerstattung für die Rücksendung des Passes per Einschreiben ist im Falle der postalischen Übermittlung des Antrages unter Angabe des Verwendungszweckes “Vander-Elst-Visum für … [Name des Antragstellers]„ auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Deutsche Botschaft in Wien

IBAN: AT98 1100 0005 0108 6300

BIC: BKAUATWW

Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen ist bei postalischer Übermittlung der Antragsunterlagen unbedingt auch pro Antragsteller eine vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Haftungsausschluss-Erklärung zur Retournierung des Reisepasses zu übermitteln. Die Übersendung des Reisepasses inkl. Visum ist nur innerhalb Österreichs möglich.

Bitte beachten Sie, dass es bei postalischer Beantragung des Visums aufgrund der Postlauf- und Überweisungszeiten zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

  • Gesellschaftsvertrag & Handelsregisterauszug- wenn die Gesellschaft noch nicht besteht, muss stattdessen ein Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden
  • Unternehmenskonzept
  • Kapital- und Finanzierungsplan
  • Nachweis finanzieller Mittel: Zur Realisierung der angestrebten Tätigkeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die ersten Monate durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage
  • Bei Personen, die älter als 45 Jahre sind ist ein Nachweis über angemessene Altersversorgung erforderlich
  • Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome usw.) mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche und ggfs. Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation (und / oder Nachweise über entsprechende unternehmerische Erfahrung
  • Nachweis über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse für die vorgesehene Tätigkeit
  • detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
  • Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
  • Nachweis des derzeitigen Krankenversicherungsschutzes (E-card oder provisorische Ersatzbescheinigung)

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Für eine selbständige Tätigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

  • Au-pair Vertrag
  • Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern: der Fragebogen ist von der Gastfamilie auszufüllen
  • 1 Kopie der Reisepässe der Gasteltern
  • Detailliertes und unterschriebenes Motivationsschreiben (inkl. Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Au-pair Aufenthalt)
  • Detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
  • Sprachzertifikat: Es müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden)
  • Qualifikationsnachweise: Zeugnisse, Schulabschluss, etc. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
  • Unterlagen zum derzeitigen Aufenthalt in Österreich: z.B. Arbeitsvertrag, Au-pair Vertrag, Studienbestätigung
  • Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
  • Krankenversicherungsnachweis

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Interessierte müssen mindestens 18 Jahre und dürfen noch nicht 27 Jahre alt sein. Die Dauer der Beschäftigung darf maximal ein Jahr betragen. Ein Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich nur einmal möglich. Eine Wiederholung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen!

  • Vertrag/Vereinbarung: Der Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bei BFD) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein. Eine Visumsbeantragung ist erst möglich, wenn der Vertrag mit allen oben angeführten Unterschriften vorliegt.
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts: Üblicherweise werden vom Träger Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt. In diesem Fall reicht ein vereinbartes ein monatliches Taschengeld von 302,- Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts.
    Unentgeltliche Unterkunft wird mit einem pauschalen Gegenwert von 360,- Euro angesetzt, unentgeltliche Verpflegung mit 150,- Euro. Beide Posten plus Taschengeld ergeben den um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereinigten BAföG-Satz von 812,- Euro.
    Bei dem Betrag von 812,- € handelt es sich um die vom Träger mindestens zuzusichernde Bezahlung, wenn keine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung (oder sonstige nachzuweisende unentgeltliche Leistungen) zur Verfügung gestellt werden.
    Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
  • Detaillierter und unterschriebener Lebenslauf
  • Detailliertes unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben insbesondere zur beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligeneinsatz
  • Sprachzertifikat: Es müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Wenn Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind, ist dies von der Einsatzstelle zu bestätigen.
  • Qualifikationsnachweise: Zeugnisse, Schulabschluss, etc. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
  • Unterlagen zum derzeitigen Aufenthalt in Österreich: z.B. Arbeitsvertrag, Au-pair Vertrag, Studienbestätigung
  • Aktueller österreichischer Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Aktuelle österreichische Meldebestätigung (Meldezettel)
  • Krankenversicherungsnachweis

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Alle nachstehend angeführten Unterlagen müssen im Original und einmal in Kopie vorgelegt werden. Bitte heften bzw. tackern Sie die kopierten Unterlagen nicht zusammen! Eine Liste der Unterlagen in englischer Sprache finden Sie hier.

  • Nachweis ausreichend finanzieller Mittel: Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit einem Guthaben in Höhe von mind. EUR 2.500,00. Es können nur Beträge in EUR oder USD akzeptiert werden.
  • Rückflugticket in Ihr Heimatland oder ein Nachweis zusätzlicher finanzieller Mittel in Höhe von EUR 1.500,00
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland (für Staatsangehörige von Argentinien)
  • detaillierter Lebenslauf und detailliertes Motivationsschreiben
  • Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 30.000,00 für den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland

Zusätzliche Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Staatsangehörige der nachstehend angeführten Staaten, im Alter von 18 bis 30 Jahren, können ein Working Holiday Visum bei der Botschaft Wien beantragen:

  • Argentinien
  • Australien
  • Chile
  • Israel
  • Japan
  • Kanada (eine Antragstellung ist für kanadische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 35 Jahren möglich)
  • Neuseeland
  • Uruguay

Terminbuchung

Zuständig für einen Antrag auf ein Visum ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich haben, können Sie den Antrag beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft, Strohgasse 14c, 1030 Wien, stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren. Die Botschaft Wien bearbeitet Anträge von sämtlichen Nationalitäten, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nachweislich in Österreich liegt.

Für die Einreichung der Unterlagen buchen Sie hier einen Termin.

Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Diese Anfragen werden nicht beantwortet.

Der Zutritt zur Visastelle ist nur mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.

Anträge können nur bei der Botschaft in Wien und nicht bei einem der Honorarkonsuln gestellt werden. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Unvollständige Anträge/Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Während der Bearbeitung

Die Visastelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet.

Visumerteilung

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Das Visumsverfahren muss in Österreich abgewartet werden. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt. Eine Versendung Ihres Reisepasses ist nur innerhalb von Österreich möglich. Ein Umzug nach Deutschland ist nur mit gültigem Reisepass und Visum möglich.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Nach Einreise in Deutschland

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren

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