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Wahlen

Hand des Mannes auf dem Stimmzettel in die Wahlurne

Stimmzettel in die Wahlurne, © Colourbox.de

Artikel

Wahlteilnahme aus dem Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Wahlen zum Europäischen Parlament und der Bundestagswahl in Deutschland teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag muss bei der Gemeindebehörde ihres letzten deutschen Wohnsitzes (nicht bei der Botschaft) gestellt werden um per Briefwahl wählen zu können. Eine Registrierung für den Erhalt der Briefwahlunterlagen über die Auslandsvertretung bzw. direkte Wahlmöglichkeit bei der Botschaft oder den Büros der Honorarkonsuln ist nicht möglich.

Alle Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland mittels Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden sie vor dem jeweiligen Wahltermin auf der Webseite der Bundeswahlleiterin

Übersicht zur Wahlteilnahme mit Hauptwohnsitz in Österreich

Kommunalwahl

Sie können als EU-Bürger/-in mit Hauptwohnsitz in Österreich bei den österreichischen Gemeinderatswahlen teilnehmen.

Wahlteilnahme

Zuständig ist Gemeindebehörde ihres österreichischen Wohnsitzes

Weitere Informationen

Auf der Online-Plattform Österreich.gv.at

Landtagswahl

Bei Landtagswahlen ist eine Teilnahme weder in Deutschland noch in Österreich möglich.

Wahlen auf Bundesebene

Sie können auch bei Wohnsitz im Ausland an den Bundestagswahlen in Deutschland teilnehmen.

Wahlteilnahme

Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis per Antrag bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland

Weitere Informationen

auf der Webseite der Bundeswahlleiterin

Wahl zum Europäischen Parlament

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament besteht die Möglichkeit der Teilnahme in Deutschland oder in ihrem EU-Wohnsitzland.

Wahlteilnahme

Eintragung in das jeweilige Wählerverzeichnis per Antrag bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland oder ihrer Wohnsitzgemeinde in Österreich

Weitere Informationen

Beachten Sie bitte:

  • ihr Antrag muss bei jeder Wahl neu gestellt werden
  • ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Original an die deutsche Gemeindebehörde ihres letzten Wohnsitzes Deutschland gesandt werden
  • die Einhaltung der Frist zum Eingang ihres Antrags bei der zuständigen Stadtverwaltung/Gemeindebehörde in Deutschland um die Briefwahlunterlagen zu erhalten und an der Wahl teilzunehmen
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