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Österreich: Politisches Porträt
Die Republik Österreich ist ein bundesstaatlich verfasster demokratischer Rechtsstaat, gemäß dem Bundesverfassungsgesetz von 1920. Die immerwährende Neutralität (seit 1955) bildet ein grundlegendes Element der Außenpolitik. Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU.
Die Organe der Gesetzgebung sind der Nationalrat und der Bundesrat.
Die Abgeordneten des Nationalrats stehen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und mit einer Vierprozenthürde alle fünf Jahre zur Wahl.
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen gemäß ihrer Einwohnerzahl gewählt. Für Gesetzesbeschlüsse bedarf es der Zustimmung beider Kammern, wobei der Bundesrat jedoch nur ein temporäres Vetorecht (aufschiebende Wirkung) besitzt.
Staatsoberhaupt Österreichs ist der direkt gewählte Bundespräsident. Er ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Bundesminister und kann diese auch entlassen.
An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Als Regierungschef koordiniert er die Regierungspolitik und vertritt diese nach außen.