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Österreich: Politisches Porträt
Die Republik Österreich ist ein bundesstaatlich verfasster demokratischer Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahre 1920 in der Fassung von 1929 (B-VG) bildet das Kernstück der österreichischen Bundesverfassung.
Die Organe der Gesetzgebung sind der Nationalrat und der Bundesrat. Beide Kammern treten zur Vereidigung des Bundespräsidenten als Bundesversammlung zusammen.
Der Nationalrat ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Seine Abgeordneten stehen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und mit einer Vierprozenthürde alle fünf Jahre (bis 2008 alle vier Jahre) zur Wahl. Sie wählen zwar nicht die Mitglieder der Bundesregierung, können ihnen aber jederzeit ihr Misstrauen aussprechen.
Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen gewählt. Die Einwohnerzahl der Bundesländer entscheidet darüber, wie viele Mitglieder jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Für Gesetzesbeschlüsse bedarf es der Zustimmung beider Kammern, wobei der Bundesrat jedoch nur ein temporäres Vetorecht (aufschiebende Wirkung) besitzt.
Staatsoberhaupt Österreichs ist der direkt gewählte Bundespräsident. Er ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Bundesminister. Ebenso kann er den Bundeskanzler, die gesamte Regierung und auf Vorschlag des Bundeskanzlers einzelne Bundesminister entlassen.
An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Als Regierungschef koordiniert er die Regierungspolitik und vertritt diese nach außen.