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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen/ Zustimmungserklärungen

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Mein Kind lebt in Deutschland. Ich selbst lebe in Österreich und möchte die Vaterschaft anerkennen und/oder der Vaterschaftsanerkennung als Mutter zustimmen. Kann eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft in Wien erfolgen?


In der Regel ist die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung, beziehungsweise einer Zustimmungserklärung dazu, bei der Botschaft Wien nur dann möglich, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.


Beurkundungen können grundsätzlich nicht von den Honorarkonsuln in Dornbirn/Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz oder Salzburg vorgenommen werden.

Die Beurkundung wird vor einer Terminvereinbarung von der Botschaft für Sie vorbereitet. Übermitteln Sie zur Vorbereitung bitte die Namen der Beteiligten per Post (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rechts- und Konsularreferat, Postfach 60, 1037 Wien/Österreich), per Fax (Fax: 0043 (0)1/711 54-272) oder per Email an info@wien.diplo.de – in jedem Fall mit Betreff: Vaterschaftssache. Ihnen werden dann weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Für die Vornahme der Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 87,00 Euro an. Für die Vorbereitung und den Entwurf der Beurkundung entstehen zusätzlich Gebühren von 123,00 Euro, wenn der Beurkundungstext durch die Botschaft neu konzipiert werden muss. Dies ist im Regelfall nur bei komplexeren Sachverhalten, die vom Standard abweichen, der Fall.

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