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Geburt eines Kindes in Österreich
Erste Schritte (Geburtsurkunde, Name, Pass)
Bei Geburt in Österreich erhält Ihr Kind, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, eine Geburtsurkunde durch das österreichische Standesamt. Auch für eine eventuell benötigte Vaterschaftsanerkennung und Obsorgevereinbarung bei unverheirateten Eltern ist das österreichische Standesamt zuständig.
Auch wenn bereits der gewünschte Nachname Ihres Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen ist, kann es sein, dass Sie zusätzlich eine Namenserklärung benötigen, damit Ihr Kind den Namen aus der österreichischen Geburtsurkunde auch für den deutschen Rechtsbereich führt.
Falls gewünscht können Sie eine Nachbeurkundung der Geburt bei einem deutschen Standesamt mit Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde beantragen.
Weitere Informationen zur (Doppel)-Staatsangehörigkeit finden Sie auf unserer Website.
Sonstige rechtliche Informationen
Unten stehend erhalten Sie Informationen zu den Themen Adoption, Kindesentziehung und Kindesunterhalt:
Bundesjustizamt für Auslandsadoptionen
Informationen zur Kindesentziehung
Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0
Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Weitere Informationen
Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen Deutscher in Österreich