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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt in Österreich
Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/ oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Sie können für Ihr Kind direkt einen deutschen Kinderreisepass beantragen.
Informationen zur Beantragung eines Kinderreisepasses
Sollte ein Elternteil die österreichische oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so kann Ihr Kind möglicherweise noch gleichzeitig eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben. Verbindliche Aussagen hierzu kann nur eine Behörde des betreffenden Staates erteilen.
Für den Fall der österreichischen Staatsangehörigkeit eines Elternteils siehe bitte auch unten stehendes Merkblatt und die Informationen unter folgendem Link:
www.oesterreich.gv.at - Erwerb durch Abstammung
Ein Kind, das über die Eltern die deutsche und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich bei Volljährigkeit nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0
Montag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr