Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt in Österreich

Artikel

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Nach aktuellem Recht erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt, wenn zumindest ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt deutsche/r Staatsangehörige/r ist. Ausschlaggebend ist hier die Abstammung im rechtlichen Sinne. Sind also die Eltern nicht verheiratet, muss eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegen, wenn der deutsche Elternteil der Vater ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Geburt eines Kindes in Österreich sowie Vaterschaftsanerkennung.

Sollte das Kind durch Abstammung von einem ausländischen Elternteil auch eine zweite Staatangehörigkeit automatisch durch Geburt erworben haben, ist dies aus deutscher Sicht unbeachtlich.
Sollte ein Elternteil die österreichische oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so kann Ihr Kind möglicherweise noch gleichzeitig eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben. Verbindliche Aussagen hierzu kann nur eine Behörde des betreffenden Staates erteilen.

Für den Fall der österreichischen Staatsangehörigkeit eines Elternteils siehe bitte auch unten stehendes Merkblatt und die Informationen unter folgendem Link:

www.oesterreich.gv.at - Erwerb durch Abstammung


Ein Kind, das über die Eltern die deutsche und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich bei Volljährigkeit nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.


Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0

Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr




Weitere Informationen

nach oben