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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt in Österreich

Artikel

Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/ oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Sie können für Ihr Kind direkt einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises

Sollte ein Elternteil die österreichische oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so kann Ihr Kind möglicherweise noch gleichzeitig eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben. Verbindliche Aussagen hierzu kann nur eine Behörde des betreffenden Staates erteilen.

Für den Fall der österreichischen Staatsangehörigkeit eines Elternteils siehe bitte auch unten stehendes Merkblatt und die Informationen unter folgendem Link:

www.oesterreich.gv.at - Erwerb durch Abstammung


Ein Kind, das über die Eltern die deutsche und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich bei Volljährigkeit nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.


Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0

Montag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr




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