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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn einer Ihrer Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und Sie sich fragen, ob Sie nicht eventuell auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes Köln (BVA).
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Staatsbürgerschaftsnachweis . Das Feststellungsverfahren ist nur für Zweifelsfälle gedacht, es ist von einer mehrmonatigen bis hin zu mehrjährigen Bearbeitungszeit auszugehen.
Sollten Sie Zweifel haben, ob ein Feststellungsverfahren notwendig ist, wenden Sie sich bitte zunächst an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft .
Möchten Sie ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren für sich anstoßen, füllen Sie den auf der Homepage des BVA eingestellten Antrag aus und senden diesen zusammen mit den aufgeführten Dokumenten an das Bundesverwaltungsamt:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Die für den Antrag notwendigen beglaubigten Kopien der Dokumente können Sie bei einem österreichischen Notar oder Gericht in der Nähe Ihres Wohnorts vornehmen lassen.
Eine Beglaubigung der Unterlagen durch das Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft oder die Honorarkonsuln ist möglich. In diesem Fall wird der Antrag über die Botschaft an das BVA weitergeleitet. Hierbei ist mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen. Für die Antragsabgabe ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wird die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt, stellt das BVA einen sog. Staatsangehörigkeitsausweis (vgl. Informationen zum
Staatsbürgerschaftsnachweis) aus, für welchen 51 EUR fällig werden.
Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0
Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr