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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn einer Ihrer Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und Sie sich fragen, ob Sie nicht eventuell auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes Köln (BVA).
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Staatsbürgerschaftsnachweis. Das Feststellungsverfahren ist nur für Zweifelsfälle gedacht, es ist von einer mehrmonatigen bis hin zu mehrjährigen Bearbeitungszeit auszugehen.
Sollten Sie Zweifel haben, ob ein Feststellungsverfahren notwendig ist, wenden Sie sich bitte zunächst an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft .
Möchten Sie ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren für sich anstoßen, füllen Sie den auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts eingestellten Antrag aus und senden diesen zusammen mit den aufgeführten Dokumenten an das Bundesverwaltungsamt. Informationen zum Verfahren finden Sie unter Bundesverwaltungsamt Köln - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wird die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt, stellt das Bundesverwaltungsamt einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Informationen zum österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis finden unter Staatsbürgerschaftsnachweis.
Die für den Antrag notwendigen beglaubigten Kopien der Dokumente können Sie bei einem österreichischen Notar oder Gericht in der Nähe Ihres Wohnorts vornehmen lassen. Den Antrag mit den beglaubigten Unterlagen können Sie anschließend ohne Umweg über die deutsche Botschaft direkt an das Bundesverwaltungsamt senden.
Eine Beglaubigung der Unterlagen durch das Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft oder die Honorarkonsuln ist möglich. In diesem Fall kann der Antrag über die Botschaft an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet werden. Hierbei ist allerdings mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen. Für die Antragsabgabe ist sowohl bei der Botschaft als auch bei den Büros der Honorarkonsuln eine Terminvereinbarung erforderlich.
Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0
Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr