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Beglaubigungen
Foto eines Stempels, © colourbox
- Allgemeine Informationen
- Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung auch bei österreichischen Stellen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Genehmigungserklärung Vollmachtsbestätigung
- Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten Lebensbescheinigungen
- Erbausschlagung
- Beglaubigungen von Fotokopien
- Identitätsfeststellung
- Terminbuchung
Allgemeine Informationen
Eine Namensunterschrift kann grundsätzlich nur bei Vollziehung vor der Konsularbeamtin/dem Konsularbeamten beglaubigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Person erforderlich, deren Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Person unterschreibt dann in der Regel vor den Augen der Konsularbeamtin/des Konsularbeamten.
Die Unterschriftsbeglaubigung im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft ist nur mit Termin möglich.
Bitte bringen Sie zur Beglaubigung einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit, der Führerschein ist nicht ausreichend.
Beachten Sie bitte, anfallende Gebühren mit passend abgezähltem Bargeld zu bezahlen. Bezahlungen mit Kreditkarte (Visa oder Master Card) sind ebenfalls möglich. Bankomatzahlungen sind leider nicht möglich.
Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung auch bei österreichischen Stellen
Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können auch bei einem österreichischen Notar an Ihrem Wohnort vorgenommen werden, im Falle eines Führungszeugnisses auch bei den Gemeinden oder - im Einzelfall auf vorherige Nachfrage - den Polizeidienststellen vor Ort. Bitte informieren Sie sich dort vorab über die anfallenden Gebühren.
Polizeiliches Führungszeugnis
Falls sich Ihr Name geändert haben sollte und Ihr Geburtsname nicht im Ausweisdokument vermerkt sein sollte, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, ggf. mit deutscher Übersetzung, mit.
Gebühr: € 34,00
Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie hier
Die Strafregisterbescheinigung ist das österreichische Pendant zum deutschen Führungszeugnis. Alle Informationen dazu findet man auf www.oesterreich.gv.at - Strafregisterbescheinigung
Deutsche Staatsangehörige können bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.
Dies kann die Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses möglicherweise entbehrlich machen (abzuklären mit der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt).
Genehmigungserklärung
Vollmachtsbestätigung
Bei einer Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung handelt es sich um ein Schriftstück, mit dem eine Person die in ihrem Namen von einer vollmachtlosen Vertreterin/einem vollmachtlosen Vertreter abgegebene Erklärungen - z. B. im Rahmen der Unterzeichnung eines Kaufvertrags - im Nachhinein genehmigt bzw. bestätigt.
Bitte den zu genehmigenden Vertrag, die notariell gefertigte Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung sowie Reisepass oder Personalausweis mitbringen.
Gebühr: € 56,00
Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern, für Pensionen aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen im deutschen öffentlichen Dienst sowie zur Vorlage bei einer Entschädigungsbehörde (Wiedergutmachungsrenten) sind gebührenfrei, für die anderen Lebensbescheinigungen fallen Gebühren von € 34,00 an - siehe auch Lebensbescheinigungen.
Erbausschlagung
Bei der Erbausschlagung handelt es sich um die ausdrückliche Erklärung des berufenen Erbens, die ihm/ihr anfallende Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen.
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Hält sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Frist abweichend 6 Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt.
Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft der Person oder den Personen an, welche berufen sein würde(n), wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte (falls vorhanden: die Kinder des Ausschlagenden).
Soll für ein minderjähriges Kind (mit-)ausgeschlagen werden, müssen alle Sorgerechtsinhabenden die Ausschlagungserklärung unterschreiben und ihre Unterschriften beglaubigen lassen.
Einen Mustertext für eine Ausschlagungserklärung finden Sie hier.
Gebühr: € 56,00
Beglaubigungen von Fotokopien
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften und Ablichtungen (Fotokopien) mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass auch die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung beim Termin vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden.
Das Original ist mitzubringen. Die Kopien werden vor Ort gefertigt.
Gebühr:
- pro zu beglaubigendem Schriftstück (unabhängig von der Seitenzahl des Schriftstücks) fallen Gebühren von € 26,00 an. Die Kosten für die Kopien sind darin enthalten.
Identitätsfeststellung
Aufgrund der geänderten Rechtslage nach Änderung des Geldwäschegesetzes am 01.07.2010 sind deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen (z. B. Kreditkartenanträgen) vorzunehmen.
Terminbuchung
Der Andrang für Termine ist hoch. Daher bitten wir im Sinne der Fairness gegenüber anderen Antragstellenden Termine, die nicht wahrgenommen werden können, vorab zu stornieren oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen.
Bitte buchen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem (scrollen Sie bitte im sich öffnenden Fenster nach unten)