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Führungszeugnis

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Führungszeugnis, Strafregisterbescheinigung, Auszug aus dem Strafregister

Falls Sie ein deutsches Führungszeugnis (= Strafregisterbescheinigung oder Auszug aus dem Strafregister) benötigen, können Sie sich das zur Beantragung erforderliche Formular hier herunterladen. Weitere Informationen gehen aus dem unten stehenden Merkblatt der Botschaft zu diesem Thema hervor.

Die Strafregisterbescheinigung ist das österreichische Pendant zum deutschen Führungszeugnis. Alle Informationen dazu findet man auf www.oesterreich.gv.at (Strafregisterbescheinigung).

Deutsche Staatsangehörige können bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.

Dies kann die Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses möglicherweise entbehrlich machen (abzuklären mit der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt).

Eine Bescheinigung der Personendaten für Führungszeugnisse kann auch bei einem österreichischen Notar oder Gericht an Ihrem Wohnort vorgenommen werden sowie bei den Gemeinden oder - im Einzelfall auf vorherige Nachfrage - den Polizeidienststellen vor Ort. Bitte informieren Sie sich dort vorab über die anfallenden Gebühren. An der Botschaft fallen Gebühren von 34,00 € an.

Einen Termin für die Bescheinigung der Personendaten auf dem Antrag für das Führungszeugnis buchen Sie bitte online über die Terminbuchungsfunktion.

Informationen zur Beantragung auch auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Die Botschaft hat keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des Antrags auf ein deutsches Führungszeugnis. Erfahrungsgemäß ist derzeit jedoch mit einem Zeitraum von 4 bis 6 Wochen bis zur Übersendung des Auszugs zu rechnen.

Weitere Informationen

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