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Visum und Einreise
Checklisten
- Arbeitsaufnahme Fachkraft
- Arbeitsaufnahme Forschung/Wissenschaft / Researcher Visa
- Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte / Jobseeker Visa
- Au-Pair
- Berufsausbildung
- Blaue Karte EU („Hochqualifizierte“) / Blue Card EU
- Freiwilligendienst
- Praktikum
- Selbständige Tätigkeit
- Vander-Elst („Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung“)
- „Working Holiday“ bzw. „Youth Mobility Agreement“ für Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Kanada, Neuseeland, Japan, Chile, Israel und Uruguay im Alter zwischen 18-30 bzw. 35 Jahren
Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten. Dies ist auch schon möglich, bevor die neuen Vorschriften im März 2020 in Kraft treten.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren an der Botschaft Wien
Weitere Informationen finden Sie hier: