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Visum und Einreise
Checklisten
Arbeitsaufnahme Allgemein und Ausbildung
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Arbeitsaufnahme Forschung/Wissenschaft
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Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte
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Blaue Karte EU („Hochqualifizierte“)
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Arbeitsaufnahme Freiwilligendienst
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Selbständige Tätigkeit
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Vander-Elst („Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung“)
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Working Holiday bzw Youth Mobility Agreement
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Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten. Dies ist auch schon möglich, bevor die neuen Vorschriften im März 2020 in Kraft treten.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren an der Botschaft Wien
Weitere Informationen finden Sie hier: