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Namenserklärungen für Kinder
Sämtliche Informationen haben wir sorgfältig zusammengetragen, sind zur Namensführung aber stets unverbindlich. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Die Rechtslage hat sich häufig geändert, wird sich weiter ändern und unterliegt zum Teil unterschiedlichen Auslegungen. Einzelfälle bedürfen daher einer gründlichen Prüfung, weshalb wir bei allen Anfragen um Ihre Geduld bitten.
Die Modernisierung des Namensrechts ist zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten und ermöglicht Eheleuten und Kindern auch Doppelnamen nach deutschem Recht. Die Änderungen im deutschen Namensrecht für Ehe- und Geburtsnamen und im Internationalen Privatrecht haben wir auf der Seite „Neues Namensrecht“ für Sie zusammengefasst.
Wann ist eine Namenserklärung notwendig?
A. Das Kind ist vor dem 01.05.2025 geboren und soll den Nachnamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhalten. Die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet.
B. Unabhängig vom Geburtsdatum: Ein anderer Nachname ist gewünscht, als der der in der Geburtsurkunde steht.
Die für die Namenserklärung notwendigen Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können auch bei einem österreichischen Notar oder Gericht in Wohnortnähe vorgenommen werden. Alternativ kann beim Standesamt des letzten innerdeutschen Wohnsitzes nachgefragt werden, ob dort eine persönliche Vorsprache möglich ist.
Zudem können die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien für die Namenserklärung durch die deutsche Botschaft Wien oder in einem der Büros der fünf deutschen Honorarkonsuln vorgenommen werden. Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der folgenden Seite.
Diese Unterlagen werden von Ihnen selbst an das zuständige deutsche Standesamt übersendet. Sie erhalten vom Standesamt zum Abschluss eine Namensbescheinigung. Hierfür fallen weitere Gebühren beim deutschen Standesamt an.
Hinweis: Ein Passantrag kann im Regelfall erst nach Zugang der Bescheinigung vom Standesamt abschließend bearbeitet werden. Die Abgabe einer Namenserklärung beim Passtermin ist nicht möglich.
Für Auskünfte steht die Botschaft weiterhin gern zur Verfügung. Bei allen Fragen, die das Standesamt betreffen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Termine zur Abgabe der Namenserklärung bei der Botschaft in Wien können per E-Mail unter familienrecht@wien.auswaertiges-amt.de angefragt werden. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen wird das weitere Vorgehen erörtert.
E-Mail: familienrecht@wien.auswaertiges-amt.de
Telefonische Erreichbarkeit: Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr unter Telefonnummer: +43 (0)1 71154-0